Fensterfront Gebäude am Stadtplatz © Burghauser Touristik GmbH

Burghausen ist eine Stadt mit einer Jahrhunderte alten Geschichte. Im gesamten Stadtgebiet, vor allem aber in der Altstadt, gibt es historische Bausubstanz. Viele Gebäude in Burghausen stehen deshalb unter Denkmalschutz.

Um die individuelle Bauart und das historische Erscheinungsbild zu erhalten, gibt es Richtlinien, wie Eigentümerinnen und Eigentümer diese Gebäude renovieren können beziehungsweise dürfen.

Der Erhalt des historischen Zustands des jeweiligen Gebäudes steht dabei an oberster Stelle. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer benötigen eine Genehmigung, um denkmalgeschützte Häuser sanieren zu dürfen.

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz bildet die Grundlage für alle baulichen Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden.

Die Untere Denkmalschutzbehörde ist Teil des Bauamts in Burghausen.

Unter Denkmalschutz Zuschussantrag – Stadt Burghausen finden Sie Informationen über den Zuschussantrag für Denkmalgeschütze Gebäude.

 

BÜRGERBETEILIGUNG: Entwurf Gestaltungssatzung 

Um zur Überarbeitung der Gestaltungssatzung auch die Bürgerstimmen zu hören, wird diese im Projektraum des Rathauses ausgestellt von 16.08. bis 20.09.2024. Es können Anmerkungen gemacht werden. Hier können Sie das “Webseiten-Feedback” auf der Seite nutzen. „Nehmen Sie die Gelegenheit dazu wahr!“, ruft das Burghauser Stadtoberhaupt auf.

Öffnungszeiten Projektraum: täglich 10 bis 18 Uhr.

Kontakt

Ansprechpartner
Manfred Winkler
T. +49 8677 887-321
manfred.winkler@burghausen.de

Stadtplanung/Untere Bauaufsichtsbehörde
Stadtplatz 112
3. Stock, Zimmer 303
Anfahrt/Routenplaner

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr