Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert und die Grundlage, um den Wert eines Grundstückes – und damit auch von Immobilien – festlegen zu können.

Der Gutachterausschuss legt den Bodenrichtwert fest.

Spätestens alle zwei Jahre muss der Bodenrichtwert neu berechnet und festgelegt werden.

Der Bodenrichtwert ist allerdings nicht verbindlich, sondern dient nur der Orientierung.

Auf dem Geodatenportal Boris.de können Interessierte die aktuellen Bodenrichtwerte ansehen sowie weitere Informationen erhalten.

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Herbert Ries
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herbert.ries@lra-aoe.de

Landratsamt Altötting
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84503 Altötting
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