Ehrenamtliche Schöffen gesucht

Stadt muss dem Amtsgericht Altötting zwölf Personen für das Schöffenamt vorschlagen

 

Burghausen. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 werden im Jahr 2023 die Schöffen neu gewählt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht (Strafsachen) und bei den Strafkammern des Landgerichtes. Es handelt sich um ein sehr wichtiges Ehrenamt für die Demokratie. Dieses erfordert jedoch viel Zeit. Die Stadt Burghausen ist als größte Stadt im Landkreis aufgefordert, zwölf Schöffen zu benennen.

Bitte reichen Sie bis spätestens 28.02.2023 Vorschläge beim städtischen Ordnungsamt ein.

Bitte nutzen Sie dafür den Bewerbungsbogen, den Sie auf der Website der Stadt unter www.burghausen.de/aktuelles finden.

 

Wer kann Schöffe werden?

An die Schöffen werden keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt. Es kann aber nicht bestritten werden, dass sich nicht jeder in gleicher Weise eignet, über andere Menschen zu Gericht zu sitzen. Das Amt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften, die nicht jeder mitbringt. Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen:

 

–       Soziale Kompetenz

–       Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen

–       Logisches Denkvermögen und Intuition

–       Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen

–       Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen

–       Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen

–       Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien

–       Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung

–       Kommunikations- und Dialogfähigkeit

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Das Ehrenamt des Schöffen kann nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden. Außerdem sollen die Schöffen zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr schon vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste sollen die Bewerber auch mindestens ein Jahr in Burghausen wohnhaft sein.

Die Wahl der Schöffen erfolgt auf der Grundlage der Vorschlagslisten der Gemeinden. Die Gemeinden haben entsprechend ihrer Bevölkerungszahl eine solche Vorschlagsliste zu erstellen.

Die Stadt Burghausen hat als größte Stadt im Landkreis dem Amtsgericht Altötting (mindestens) zwölf Personen vorzuschlagen. Über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste hat der Burghauser Stadtrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln zu entscheiden.

Bei den vorgeschlagenen Schöffen sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass Frauen und Männer möglichst gleichmäßig vertreten sind, mindestens jedoch zu einem Viertel. Um diese Vorgaben zu erfüllen, fordert die Stadt Burghausen alle Bürgerinnen und Bürger mit Interesse am Schöffenamt auf, sich oder andere geeignete Personen zu benennen.

 

Wer wählt die Schöffen aus?

Die Vertreter der Parteien im Stadtrat wurden ebenfalls um Nennung geeigneter Personen gebeten. Gem. § 7 Abs. 3 der Schöffenbekanntmachung sind alle eingehenden Bewerbungen dem Stadtrat vorzulegen. Eine Vorauswahl der Verwaltung ist unzulässig. Ein Beschlussvorschlag kann jedoch durch die Verwaltung ergehen. Bei dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird insbesondere auf eine weitgehende Berücksichtigung der „Eigenvorschläge“ und eine angemessene Berücksichtigung verschiedener Bevölkerungsgruppen geachtet. Den bereits als Schöffen beim Amts-, Land- bzw. Jugendgericht tätigen oder tätig gewesenen Personen sollte eine weitere Amtsperiode ermöglicht werden.

Kontakt:

Ordnungsamt, Martin Hinterwinkler T 08677/887-214; E-Mail martin.hinterwinkler@burghausen.de

 

Fotos:

Plakat zur Schöffenwahl 2023

Fotocredit: Bundesministerium der Justiz

 

Flyer_DVS_Schoeffenwahl_sw23

Jugendschöffe_Bewerbungsformular_2023

Schöffe_Bewerbungsformular_2023