Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte
nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV) vom 05.04.2005 (GVBl. S. 88)
I. Bekanntmachung
Das Landratsamt Altötting hat aufgrund der Kaufpreissammlung die Bodenrichtwerte für die Stadt Burghausen ermittelt.
Bei den angegebenen Werten handelt es sich um Richtwerte bezogen auf den Stichtag 01.01.2024.
Das Verzeichnis über die Bodenrichtwerte mit Erläuterung liegt in der Zeit vom
24. Juni mit einschließlich 24. Juli 2024
in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 301, öffentlich aus.
Dienststunden:
Montag mit Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr,
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr,
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Hinweis:
Ab dem 25.07.2024 sind Auskünfte zu den Bodenrichtwerten gebührenpflichtig ausschließlich über die Gutachterausschüsse zu erhalten. Auskunftssuchende wie Eigentümer, Kaufinteressenten, Steuerberater, Makler oder Sachverständige wenden sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, eine Auskunft ist ebenso online
über www.boris-bayern.de zu erhalten.
STADT BURGHAUSEN
Florian Schneider
Erster Bürgermeister