Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Öffentliche Unterrichtung über die Allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplankonzeptes Nr. 87c für den Bereich „Industriegebietserweiterung Vierlindenschlag“ nördlich des Güterterminals im Holzfelder Forst, westlich der B 20, südlich Gemeindegrenze Marktl, östlich Gemeindegrenze Mehring
I. Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung vom 14.12.2022 beschlossen, für den oben genannten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen.
Das von der Bauverwaltung erarbeitete Bebauungsplankonzept Nr. 87c vom 13.06.2024 mit Begründung, eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung des Büros Mueller BBM vom 07.06.2023, ein Umweltbericht des Fachbüros für Öko-Consulting –natureconsult- vom 06.06.2024, naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Fachbüros für Öko-Consulting –natureconsult- vom 07.06.2024, ein Bodengrundgutachten des Büros Schubert + Bauer GmbH vom 01.08.2023, sowie ein Untersuchungsbericht Altlasten des Büros Schubert + Bauer GmbH vom 16.08.2023 werden zur Einsicht vom
25. Juni 2024 mit einschließlich 25. Juli 2024
in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 305, öffentlich ausgelegt.
Dienststunden:
Montag bis Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Jedem Bürger (wobei Bürger im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB jedermann ist), wird während der öffentlichen Unterrichtung die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Außerdem werden ihm die voraussichtlichen Auswirkungen und Grundzüge des Bebauungsplankonzeptes erläutert.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.burghausen.de veröffentlicht.
STADT BURGHAUSEN
Florian Schneider
Erster Bürgermeister
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