Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung (§ 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB);

Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet des Deckblattes Nr. 91b für den Bereich Friedrich-Ebert-Straße (östlich), Stadtpark (westlich), Mehringer Straße (südlich) – Gesamtänderung des Bebauungsplanes Nr. 91a – mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen;

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung am 17.07.2024 den Entwurf des Deckblattes Nr. 91b für o.g. Bereich gebilligt. Das Deckblatt Nr. 91b wird im beschleunigten Verfahren, gemäß
§ 13a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die Veröffentlichung im Internet gem. § 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Deckblatt Nr. 91b, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung vom 17.07.2024, einer schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung des Büros Müller-BBM vom 20.02.2024, sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Stadtrates vom 17.07.2024 inkl. der umweltbezogenen Stellungnahmen der Fachbehörden, werden gemäß § 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom

07. August 2024   bis einschließlich   09. September 2024

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Stadt Burghausen unter https://www.burghausen.de/aktuelles-aus-burghausen/amtliche-bekanntmachungen/ => Deckblatt Nr. 91b und im zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ => Burghausen => laufende Bauleitplanverfahren einsehbar sowie zusätzlich im Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 305, öffentlich ausgelegt.

 

Dienststunden:

Montag bis Mittwoch               08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag                                  08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag                                           08.00 – 12.00 Uhr

 

Folgende umweltrelevanten Stellungnahmen liegen vor:

 

Regierung von Oberbayern SG 24.1:
zum Thema: – Hinweis auf energiesparende Siedlungs- und Erschließungsformen gem. LEP 3.1.1 G und die dem Grundsatz entsprechende Planung.

Landratsamt Altötting – Untere Immissionsschutzbehörde:
zum Thema: – Einverständnis zur Vorgehensweise innerhalb des Bauleitplanverfahrens sowie der Hinweis auf die maximale Anzahl lärmrelevanter Veranstaltungen

Städtisches Umweltamt:
zum Thema: – Hinweise und Festsetzungsvorschläge in Bezug auf den Mauersegler sowie Dachbegrünung und Regenrückhaltung

Der gesamte Inhalt der Stellungnahmen der Fachbehörden ist im Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Stadtrates vom 17.07.2024, der ebenfalls ausliegt, enthalten.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen mit den zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus:

schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung des Büros Mueller BBM vom 20.02.2024

 

Es wird darauf hingewiesen,

1.            dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2.            dass Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@burghausen.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch in Textform oder
während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Burghausen, Stadtplatz 112, Zimmer 305, 84489 Burghausen abgegeben
werden können,
3.            dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
4.           dass die im Internet veröffentlichten Unterlagen auch in Papierform im Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, auf dem Tisch vor dem Zimmer 305,
während der o.g. Zeiten für den Publikumsverkehr öffentlich ausliegen.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Burghausen  unter https://www.burghausen.de/aktuelles-aus-burghausen/amtliche-bekanntmachungen/ eingestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ zugänglich.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) Datenschutz-Grundverordnung i.V. mit § 3 Baugesetzbuch und dem Bayer. Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

STADT BURGHAUSEN

Florian Schneider
Erster Bürgermeister

 

Links zum Download: