Umweltamt, Weinbauern, Patengärtner und Stadtgärtner besichtigten die Landesgartenschau in Kirchheim
16. September 2024. Jedes Jahr organisiert das Burghauser Umweltamt eine Fahrt zur jeweiligen bayerischen Landesgartenschau. Vergangenen Dienstag war es wieder so weit und eine Gruppe aus Burghausen, darunter 18 Weinbauern, zwölf Patengärtner und sechs Mitarbeiter der städtischen Grünpflege fuhren zusammen nach Kirchheim bei München. Dort bekamen sie eine Führung und hatten danach noch genügend Zeit, die Landesgartenschau selbst zu erkunden.
Das Motto der diesjährigen Landesgartenschau ist „Zusammen.Wachsen“. Mit dem neuen Park sollen die Gemeindeteile Kirchheim, Hausen und Heimstetten durch ein grünes Bindeglied zusammenwachsen. Die Gemeinden, in denen die Gartenschauen stattfinden, profitieren durch die geschaffenen Parks und Strukturen auch meist noch viele Jahre nach dem Ende der Gartenschauen. In Kirchheim entstand zum Beispiel ein neues Rathaus sowie Bürgerhaus.
Auch die Landesgartenschau in Burghausen 2004 hat das Stadtbild bis heute nachhaltig verändert: Der Stadtpark mit den Patengärten, die Ziegen am Burghang oder der Weinberg am Wöhrsee-Eingang. Ohne die Landesgartenschau vor 25 Jahren gäbe es das alles in Burghausen nicht. Unter anderem deswegen ist es vor allem den Patengärtnern und Weinbauern jedes Jahr ein Anliegen, sich die neuen Gartenschauen anzusehen und sich an die Anfangszeiten ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten zu erinnern.
Für die Patengärten wird es voraussichtlich die letzte gemeinsame Fahrt sein. Mit dem Jahreswechsel legen sie ihr Ehrenamt nieder, da die Pflege der Patengärten für sie aus Altersgründen immer anstrengender wird. Das Burghauser Umweltamt ist deswegen auf der Suche nach neuen Paten, die die Kabinette am Rand des Stadtparks übernehmen wollen. Das Umweltamt ist dabei offen für neue Ideen. Auch Schulklassen können zum Beispiel die Gärten bepflanzen. Wer Interesse an einem oder mehreren der Gärten hat, meldet sich im Burghauser Umweltamt unter umweltamt@burghausen.de oder 08677/887-308.