Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) –
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB);
Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 29g für den Bereich Salzachzentrum, Badhöringer Straße (östlich), Robert-Koch-Straße (nördlich),
Marktler Straße (westlich), Gesamtänderung der Bebauungspläne 29f und 29c und Teiländerung des Bebauungsplans 29d mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen;
Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.29g für o.g. Bereich gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplanentwurf Nr.29g, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung vom 13.11.2024, einem Entwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Burghausen, der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Neustadt vom 14.11.20218, ISEK Gesamtstadt mit Untersuchungsgebiet Neustadt, eine Verkehrsuntersuchung durch das Büro INGEVOST vom 20.08.2024 und 02.05.2023, eine Auswirkungsanalyse und landesplanerische Überprüfung Salzachareal Burghausen der CIMA Beratung und Management GmbH vom 09.03.2023, eine Verschattungsstudie der GREENLINE Energiedesign vom 21.03.2023, eine immissionsschutzrechtliche Beurteilung durch die Horst Weyer und Partner GmbH vom 07.08.2023, eine schallschutztechnische Verträglichkeitsuntersuchung der Müller-BBM Industry Solutions GmbH vom 12.11.2024, ein Luftschadstoffgutachten der Müller-BBM Industry Solutions GmbH vom 08.11.2024, und Umweltbericht der Müller-BBM Industry Solutions GmbH vom 15.11.2024, naturschutzrechtliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) von Dr. A. Vogeler vom 25.10.2022, naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung des Büros natureconsult vom 12.08.2024, ein geotechnischer Bericht vom Büro für Geologie Bertlein GmbH vom 09.03.2023, eine orientierende PFOA-Bodenuntersuchung inkl. Analysebericht mit den Ständen 15.03.2023/13.06.2023 und 26.06.2023 sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschluss vom 13.11.2024 inkl. der umweltbezogenen Stellungnahmen der Fachbehörden werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom
28. November 2024 bis einschließlich 07. Januar 2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Stadt Burghausen unter https://www.burghausen.de/aktuelles-aus-burghausen/amtliche-bekanntmachungen/ => Bebauungsplanentwurf Nr. 29g und im zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ => Burghausen => laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.
Zusätzlich werden sämtliche Unterlagen im Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 305, zu nachfolgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Dienststunden:
Montag bis Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Folgende umweltrelevanten Stellungnahmen liegen vor:
Städtisches Umweltamt:
Zum Thema:
– Fassadenbegrünung (Ausführungsart und Pflanzqualität)
Landratsamt Altötting – Untere Naturschutzbehörde:
Zum Thema:
– Abschließende Stellungnahme erst nach Durchführung einer weiteren speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung möglich.
Landratsamt Altötting – Sachgebiet 51 – Bauleitplanung:
Zum Thema:
– Darstellung der Flächen für den natürlichen Klimaschutz
Wasserwirtschaftsamt Traunstein:
Zum Thema:
– Hinweise auf Grundwasser und die Wasserversorgung
– Hinweise auf Oberflächengewässer und Starkniederschläge
– Festsetzungsvorschläge zur Abwasserentsorgung und Niederschlagswasser
– Möglichkeit der Regenwassernutzung
– Empfehlung zum Hinweis auf die PFAS – Belastungssituation.
Hinterschwepfinger Projekt GmbH:
Zum Thema:
– Vorschlag zur Definition von geeigneten Dachflächen für Solaranlagen
Landratsamt Altötting – Bodenschutz und Deponien:
Zum Thema:
– Fachliche Informationen zum PFOA – belasteten Bodenaushub.
Landratsamt Altötting – Untere Immissionsschutzbehörde:
Zum Thema:
– Beurteilung der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung und Hinweis auf
rechtlich abgesicherte Festsetzungen sowie deren Aufnahme in die Begründung.
– Beurteilung des Luftschadstoffgutachtens und Hinweis auf die Konkretisierung im Baugenehmigungsverfahren.
Städtisches Tiefbauamt:
Zum Thema:
– Hinweise zur Planung der Außenanlagen, zur Regenwasserentsorgung
Der gesamte Inhalt der Stellungnahmen der Fachbehörden ist im Billigungs- und Auslegungsbeschluss vom 13.11.2024, der ebenfalls ausliegt, enthalten.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen mit den zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus:
Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden hinsichtlich:
Schutzgut Klima:
Bewertung einer potenziellen Beeinflussung der mikro- oder lokalklimatischen Situation im Untersuchungsgebiet und Darstellung der planungsbedingten Treibhausgasemissionen.
Feststellung, dass mit der Planung keine erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen hervorgerufen werden.
Schutzgut Luft:
Analyse, ob während der Bau- und Betriebsphase Emissionen auftreten, welche nachteilige Beeinträchtigungen für das Schutzgut Luft hervorrufen.
Zusammenfassung der ermittelten Auswirkungen und Feststellung, dass keine erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen hervorgerufen werden.
Schutzgut Fläche:
Mit der Planung sind bau- und anlagenbedingte Flächeninanspruchnahmen verbunden. Sonstige relevante Wirkungsfaktoren liegen nicht vor.
Schutzgut Boden:
Feststellung, dass mit der Planung bau-, anlagen- und betriebsbedingte Wirkfaktoren verbunden sind, jedoch besteht keine erhebliche nachteilige Beeinträchtigung.
Schutzgut Wasser:
Feststellung, dass mit der Planung bau-, anlagen- und betriebsbedingte Wirkfaktoren verbunden sind, jedoch besteht keine erhebliche nachteilige Beeinträchtigung.
Schutzgut Pflanzen und Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt:
Feststellung, dass mit der Planung Wirkfaktoren verbunden sind, welche sich auf das Schutzgut auswirken können.
Darstellung der Auswirkungsprognose (von keine bis gering) für das Plangebiet sowie den Nah- und Fernbereich.
Schutzgut Landschaft:
Durch die planbedingte Flächeninanspruchnahme bzw. die vorbereitete Veränderung von Grund und Boden, gehen Einflüsse auf das Schutzgut einher. Keine nachteiligen Beeinträchtigungen durch visuelle Effekte. Positive Wirkung der geplanten Freiflächenanlage auf das Landschaftsbild. Darstellung der Auswirkungsprognose (von nicht relevant bis gering) für das Plangebiet sowie den Nah- und Fernbereich.
Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Schutzgüter
Aufgrund der bestehenden, innerstädtischen Bebauung ist nicht von einer großen Reichweite optischer Wirkung auszugehen. Denkmäler sind, durch die Störung möglicher Sichtachsen, nicht betroffen.
Schutzgut Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit
Es können sich aus den Zusammenhängen der Wirkungsfaktoren und den Funktionen der einzelnen Umweltbereiche direkte und indirekte Auswirkungen ergeben. Dabei wurde von einer zentralen Position des Menschen innerhalb der Umweltbereiche ausgegangen. Die zu erwartenden Einflüsse werden für den Planbereich sowie den Nah- und Fernbereich von nicht relevant bis gering bewertet.
Auswirkungen durch Unfälle oder Katastrophen und den Klimawandel
Es ist davon auszugehen, dass ein gleichbleibendes Schutzniveau des Menschen und der Umwelt gewährleistet ist. Die Auswirkungen des Klimawandels (Überschwemmung und Starkregen, Absenken des Grundwasserspiegels, Bodenerosion, lokaler Wärmeinseleffekt) werden als geringfügig bewertet bzw. können durch technische Maßnahmen gelöst werden.
Verkehrssimulation inkl. Schallberechnung,
Geotechnischer Bericht,
PFOA – Bodenuntersuchung,
Verschattungsstudie,
Immissionsschutzrechtliche Beurteilung des Hochschullaborgebäudes,
schallschutztechnische Verträglichkeitsuntersuchung,
Luftschadstoffgutachten,
naturschutzrechtliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bezüglich der Verbotstatbestände nach § 44 BNatschG,
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung,
Auswirkungsanalyse und landesplanerische Überprüfung
Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@burghausen.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch in Textform oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Burghausen, Stadtplatz 112, Zimmer 305, 84489 Burghausen abgegeben werden können,
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
4. dass die im Internet veröffentlichten Unterlagen auch in Papierform im Rathaus, Stadtplatz 112,
3. Stock, auf dem Tisch vor dem Zimmer 305, während der o.g. Zeiten für den Publikumsverkehr öffentlich ausliegen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ zugänglich.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) Datenschutz-Grundverordnung i.V. mit § 3 Baugesetzbuch und dem Bayer. Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
STADT BURGHAUSEN
Florian Schneider
Erster Bürgermeister
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