Allgemeine Informationen
Die Stadt Burghausen unterstützt seine bedürftigen Bürgerinnen und Bürger mit einer Weihnachtsbeihilfe, sofern sie sich nicht mehr selbst aus ihrer finanziellen Not befreien können.
Auch Kinder, die Sozialhilfe erhalten, bekommen Weihnachtsbeihilfe.
Kontakt
Sozialamt
Stadtplatz 112
Raum E 02
Anfahrt/Routenplaner
Elisabeth Rummert
T. +49 8677 887-152
elisabeth.rummert@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags
Nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Einen Antrag auf Weihnachtsbeihilfe dürfen nur Personen stellen, die
- Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- Sozialgeld nach SGB II
- Heimbewohner sind, die Taschengeld nach SGB XII
- Wohngeld für Rentner
- Wohngeld für Kinder
- Kinderzuschlag
erhalten.
Das Geld erhalten Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus nur, wenn sie seit mindestens 31. August des Jahres in Burghausen leben.
- Gültiger Leistungsbescheid
- Hauptwohnsitz in Burghausen seit mindestens 31. August des jeweiligen Jahres
Um die Weihnachtsbeihilfe zu erhalten, müssen die Bürgerinnen und Bürger einen Antrag ausfüllen. Den Antrag können sie von Mitte September bis Anfang Dezember des jeweiligen Jahres im Sozialamt der Stadt Burghausen stellen.
Erfüllen die Antragsstellerinnen und Antragsteller die Voraussetzungen, überweist die Stadt Burghausen die Weihnachtsbeihilfe bis Mitte Dezember auf das Konto oder zahlt es der Heimverwaltung aus.