Allgemeine Informationen

Halten Anspruchsberechtigte den Bescheid ihrer Rentenversicherung über ihre Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen-, Waisen- oder Hinterbliebenenrente für falsch, können sie sich an das Sozialamt wenden.

Das Team hilft dabei, den Widerspruch zu formulieren und einzuleiten.

Kontakt

Sozialamt
Stadtplatz 112
Raum E 02
Anfahrt/Routenplaner

Elisabeth Rummert
T. +49 8677 887-152
elisabeth.rummert@burghausen.de

Anna Wimmer
T. +49 8677 887-182
anna.wimmer@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags
Nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Für einen Widerspruch benötigt das Sozialamt nur den Bescheid, dem die Bürgerin oder der Bürger widersprechen will.

Antrag

Wer die Hilfe des Burghauser Sozialamts für einen Widerspruch gegen seinen Rentenbescheid in Anspruch nehmen möchte, vereinbart einen Termin im Sozialamt.