Allgemeine Informationen

Um einen Behinderten-Ausweis zu beantragen, können sich Burghauser Einwohnerinnen und Einwohner an das Sozialamt wenden. Das Team des Sozialamtes berät Antragstellerinnen und Antragsteller ausführlich und hilft ihnen dabei, den Antrag auszufüllen.

Kontakt

Sozialamt
Stadtplatz 112
Raum E 02
Anfahrt/Routenplaner

Elisabeth Rummert
T. +49 8677 887-152
elisabeth.rummert@burghausen.de

Anna Wimmer
T. +49 8677 887-182
anna.wimmer@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags
Nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Berechtigte Personen

Um einen Behinderten-Ausweis zu beantragen, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Behinderung nachweisen können. Je nachdem, wie schwer der Grad der Behinderung ist, erhalten die betreffenden Personen dann einen Behinderten-Ausweis.

Dieser Behinderten-Ausweis nennt den Grad der Behinderung. Grundsätzlich erhalten Antragstellerinnen oder Antragsteller einen Behindert-Ausweis nur dann, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt.

Den Grad der Behinderung stellt das Zentrum Bayern für Familie und Soziales fest.

Erforderliche Unterlagen

Um einen Behinderten-Ausweis zu beantragen, legen Betroffene aussagekräftige Unterlagen bei. Dazu zählen

  • Befund-Berichte
  • Krankenhaus-Berichte
  • Reha-Berichte

Idealerweise informieren Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Ärzte schon vorab, dass sie einen Antrag für einen Behinderten-Ausweis stellen wollen.

Ablauf

Antragstellerinnen und Antragsteller können den Behinderten-Ausweis online beim Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragen. Es ist aber auch möglich das Antragsformular im Burghauser Sozialamt abholen und es dort gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen des Sozialamtes auszufüllen.

Dabei informieren die Mitarbeiterinnen die betreffenden Personen, welche Unterlagen sie dem Antrag beilegen müssen.