Schubkarren und Werkzeug auf Baustellen (Symbolbild) © Gerhard Nixdorf

Allgemeine Informationen

Die Stadt Burghausen übernimmt seit 1977 die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Die Abteilung Untere Bauaufsicht ist für den Vollzug der Bayerischen Bauordnung zuständig. Das gilt auch für andere öffentlich-rechtliche Vorschriften rund um die Bereiche Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Beseitigung sowie die Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen im Stadtbereich Burghausens.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, ob die Bauherren die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Ferner prüfen sie, ob Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sind und ob sie erteilt werden können.

Auch die Erteilung von Teilbaugenehmigungen, Anträge auf Vorbescheid und die Verlängerung der Geltungsdauer bereits bestehender Genehmigungen prüft die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Über die Genehmigung eines Bauantrags nach dem Immissionsschutzgesetz entscheidet das Landratsamt Altötting.

Auch die Bauüberwachung obliegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Dazu zählen Baukontrollen, der Vollzug der bayerischen Bauordnung, wiederkehrende technische Prüfungen und der Brandschutz. Auch „fliegende“ Bauten nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab.

Wer Informationen rund um eine Baugenehmigungspflicht benötigt, vereinbart mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unteren Bauaufsicht einen Termin. Zu diesem Termin bringen die Bauherren eventuell vorhandene ältere Bauunterlagen oder Planskizzen zum geplanten Bauvorhaben mit.

Zu den weiteren Aufgaben der Bauverwaltung beziehungsweise der Unteren Bauaufsicht zählen

  • Vollzug der Wassergesetze
  • Überwachung der Heizöltankanlagen
  • Vollzug des Naturschutzgesetzes und des Waldgesetzes im Baurechtsverfahren
  • Straßen- und Wegerecht (Widmung)
  • Hausnummernzuteilung
  • Vollzug des Wohneigentumsgesetzes; Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Vollzug der Stellplatzsatzung
  • Vermessung, Kartenbeschaffung und -fortführung, Einsatz der Feldgeschworenen
Team

Untere Bauaufsicht Verwaltung

Dagmar Fischberger (Baugenehmigung)
T. +49 8677 887-322
dagmar.fischberger@burghausen.de

Petra Reißl (Assistenz)
T. +49 8677 887-300
petra.reissl@burghausen.de

Beate Schwabenbauer (Assistenz)
T. +49 8677 887-311
beate.schwabenbauer@burghausen.de

Untere Bauaufsicht Technische Angelegenheiten

Simon Greschner (Stadtbauamt_u. Bauaufsicht)

Simon Greschner (Technische Angelegenheiten)
T. +49 8677 887-312
simon.greschner@burghausen.de

Dienstleistungen
Formulare

Zu den Bebauungsplänen


Bauantrag
Weitergehende_Informationen_DSGVO



Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkataloges gemäß Anlage 2 der BauVorlV


Info zu Bauabfällen
Abfallinfo8-Bauabfaelle-032020-LRA AÖ


Baubeschreibung


Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG)


Beseitigungsanzeige



Antrag auf isolierte Befreiung


https://www.ck-dataservices.de/formoffice/uSpsDbHa0DXCeHhDV63ks3YNhhi5n4Ge__displayinfopage.front?client=lkr-aoe&fid=8160&_f_=CCC3C


Abstandsflächenübernahme



Verantwortlicher für die Bauausführung



Baubeginnsanzeige



Anzeige der Nutzungsaufnahme


Bescheinigung der Standsicherheit



Bescheinigung Brandschutz




Bescheinigung Grundfläche und Höhenlage


Bescheinigung Baugrund und dessen Tragfähigkeit


Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen


Erhebungsbogen Baugenehmigung


https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet


Erhebungsbogen Bauabgang


Bautafel (Stadtintern)


Bauplanmappen grün und rot
(erhältlich in Fachbuchhandlungen) oder ähnliches in gleicher Farbgestaltung (z.B. Schnellhefter)
bei Verwendung von Schnellheftern o.ä. bitte nachfolgendes Formular beilegen


Lageplan M 1:1000 (erhältlich aus dem Katasterkartenwerk des Vermessungsamtes Mühldorf)
Bauzeichnungen 2-fach Maßstab 1:100
Grundrisse, Ansichten, Schnitte
Lageplan und Bauzeichnungen sind zu unterschreiben vom Bauherrn und dem Entwurfsverfasser
Die Pläne sind auch den Nachbarn zur Zustimmung vorzulegen.


Abgeschlossenheitsbescheinigung


Bestandserklärung


Merkblatt Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz Burghausen



Angaben zur gewerblichen Tätigkeit



Stellplatzberechnung


Massnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen auf Baustellen

Kontakt

Untere Bauaufsichtsbehörde
Stadtplatz 112
3. Stock, Raum 301
Anfahrt / Routenplaner

Alfred Eiblmeier
T. +49 8677 887-301
bauamt@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr