Allgemeine Informationen
Das Team der Burghauser Stadtplanung berät Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer in allen Fragen des Denkmalschutzes, zu Zuschussanträgen nach dem Denkmalschutzgesetz und dem Förderprogramm der Stadt Burghausen zur denkmalgerechten Wiederherstellung von Fassaden, Haustüren, Garagen- und Hoftoren sowie Fenstern bei zu sanierenden Gebäuden im historischen Bereich der Altstadt. Zu den einzelnen Förderkriterien, zur Antragstellung und weiteren individuellen Fragen bei Ihrem Baudenkmal setzen Sie sich bitte vor Beginn der Maßnahme mit den Mitarbeitern der Stadtplanung in Verbindung.
Zudem berät die Burghauser Stadtplanung über steuerliche Abschreibungen, die bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich sind.
Kontakt
Stadtplanung
Manfred Winkler
Stadtplatz 112
3. Stock, Zimmer 303
Anfahrt/Routenplaner
T. +40 8677 887-321
manfred.winkler@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wer das Auskunfts- oder Beratungsangebot zu Zuschussanträgen oder steuerlichen Abschreibungen bei denkmalgeschützten Gebäuden wahrnehmen möchte, vereinbart mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtplanung telefonisch oder per Mail einen Termin.
Für alle Maßnahmen, die Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer an denkmalgeschützten Gebäuden oder im Ensemblebereich der Burghauser Altstadt vornehmen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz.
Die Auskünfte über mögliche Zuschussanträge sowie die Beratung für steuerlichen Abschreibungen für denkmalgeschützte Gebäude bietet die Burghauser Stadtplanung kostenfrei an.
Förderfähig im Rahmen des städtischen Förderprogramms sind:
– Fassadenreparaturen und Anstriche bis zu 20 %
– Entfernung und Erneuerung von Putzflächen bis 30 %
– Austausch von Haustüren bzw. Toren 50 % der Materialkosten, höchstens 2.100 Euro
– Instandsetzung oder Austausch von Fenstern bis 40 %, höchstens jedoch 260 Euro pro Fenster
Hinweis:
Der Förderantrag muss vor Beginn und unter Angabe des Umfangs der geplanten Maßnahme schriftlich beim Stadtbauamt gestellt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung von Fördermitteln besteht nicht.