Allgemeine Informationen
Das Standesamt der Stadt Burghausen stellt Eltern, deren Kinder im Standesamtsbezirk Burghausen geboren wurden, die Geburtsurkunden für ihre Neugeborenen aus. Eltern sind verpflichtet die Geburt innerhalb einer Woche nach der Entbindung anzuzeigen.
Geburten deutscher Kinder im Ausland können im Standsamt nachbeurkundet werden.
Kontakt
Standesamt
Stadtplatz 112
Raum E 03
Anfahrt/Routenplaner
Christine Kirchner
T. +49 8677 887-173
christine.kirchner@burghausen.de
Katharina Brandl
T. +49 8677 887-153
katharina.brandl@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wer eine Geburt im Standesamtsbezirk Burghausen anzeigen möchte oder eine Geburt im Ausland nachbeurkunden lassen möchte, benötigt folgende Unterlagen:
- Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- Eheurkunde des Paares
- Erklärung zur Namensgebung des Kindes
Die Geburtsanzeige erfolgt durch die Hebamme.
Für die Beurkundung einer Geburt suchen die Eltern das Standesamt persönlich auf.
Für die Beurkundung von Geburten fallen keine Kosten an.
Eine Geburtsurkunde kostet 12 Euro.