Allgemeine Informationen
Ein Personalausweis kann nur persönlich im Passamt der Stadt Burghausen beantragt werden.
Detaillierte Informationen zu den Daten, Zuständigkeiten, Gebühren, zur Gültigkeitsdauer, zur möglichen Online-Nutzung, Verlust und zum Diebstahl des Personalausweises finden Sie auf dem Personalausweisportal.
Kontakt
Passamt
Stadtplatz 112
Eingang Stadtplatz 110
Anfahrt/Routenplaner
Marion Gleinser
T. +49 8677 887-160
marion.gleinser@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde
- ggf. Promotionsurkunde
- ggf. Einverständniserklärung des weiteren gesetzlichen Vertreters bei Personen unter 16 Jahren bzw. ein Sorgerechtsnachweis
Informationen über die Kosten für einen neuen Personalausweis finden Sie auf der Seite https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html.
Sie können sich mit Ihrem Personalausweis online ausweisen.
Informationen finden Sie unter Personalausweisportal – Startseite – Online-Ausweisfunktion und Personalausweisportal – Online-Ausweisen mit Ausweiskarte.
Sie können die PIN Ihres Personalausweises zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren. Die Aktivierung ist nur notwendig, wenn Sie den Personalausweis vor dem 15.07.2017 beantragt haben oder erst nach der Beantragung das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde wenden.