Allgemeine Informationen

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Führungszeugnissen.

Wer ein Führungszeugnis beantragen will, muss grundsätzlich persönlich beim Einwohnermeldeamt vorsprechen oder den Antrag über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.

Führungszeugnisse werden gebraucht für private oder behördliche Zwecke. Erweiterte Führungszeugnisse werden in der Regel für Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich benötigt. Dafür müssen die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Bescheinigung der jeweiligen Institution vorlegen.

Benötigt eine Person mit einer EU-Staatsangehörigkeit ein Führungszeugnis, erhält sie automatisch ein europäisches Führungszeugnis. Dies kann mehrere Wochen dauern.

Kontakt

Einwohnermeldeamt
Stadtplatz 112
Eingang Stadtplatz 110
Anfahrt/Routenplaner

Marion Gleinser
T. +49 8677 887-160
marion.gleinser@burghausen.de

Ellen Pavlidis-Hanke
T. +49 8677 887-161
ellen.pavlidis-hanke@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ablauf

Um ein Führungszeugnis zu beantragen, suchen Antragstellerinnen oder Antragsteller die örtliche Einwohnermeldebehörde persönlich auf. Alternativ können sie den Antrag über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz stellen.

Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhalten das beantragte Führungszeugnis direkt vom Bundesamt für Justiz.

In der Regel übersendet das Bundesamt für Justiz das beantragte Führungszeugnis nach etwa acht bis zehn Tagen. Wer ein europäisches Führungszeugnis beantragt, muss mit einer Bearbeitungszeit von bis zu fünf bis sechs Wochen rechnen.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. die Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist.
  • die Bescheinigung der Institution, für die das erweiterte Führungszeugnis benötigt wird.
Kosten

Die Gebühr für einen Antrag auf ein Führungszeugnis entnehmen Sie den Seiten des Bundesamtes für Justiz.