Feuerwerk in Altstadt, auf Burg sowie um das Georg-Schenk-Seniorenheim und das InnKlinikum verboten – Zufahrt zur Burg in der Silvesternacht gesperrt
Um den Brandschutz für die historische Altstadt und die Burg sicherzustellen und die historischen Gebäude nicht zu gefährden, dürfen dort keine pyrotechnischen Gegenstände gezündet werden. Auch im Umfeld von Seniorenheimen und Krankenhäusern dürfen laut der 1. Verordnung des Sprengstoffgesetzes keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.
In folgende Bereiche im Stadtgebiet Burghausen dürfen deswegen am 31. Dezember 2023 sowie am 1. Januar 2024 keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II (Feuerwerkskörper für Kleinfeuerwerke) gezündet werden:
- in der kompletten Altstadt zwischen Neuer Grenze/Tittmoninger Straße und dem Curaplatz
- auf der gesamten Burganlage
- um das Georg-Schenk-Seniorenhaus von der Glöcklhofer-Kreuzung bis zur Leibnizstraße, der Max-Planck-Straße sowie dem Salzachhang
- im Umfeld des InnKlinikums zwischen Burgfrieden, Krankenhausstraße, Am Emetsberger Hof und dem Salzachhang
Einen genaue Übersicht mit allen Feuerwerksverbotszonen finden Sie unter www.burghausen.de/aktuelles.
In der Silvesternacht ist außerdem die Zufahrt zur Burg nicht möglich. Ab etwa 22 Uhr ist die Burganlage für den Verkehr ab dem Curaplatz gesperrt. Die Sperrung besteht bis zum frühen Morgen des 1. Januar 2024.
Allgemeinverfügung_KRANKENHAUS
Allgemeinverfügung_NEUSTADT
Allgemeinverfügung_ALTSTADT