Foto: Verschiedene Hecken im Stadtgebiet Fotocredit: Stadt Burghausen / Umweltamt

Foto: Verschiedene Hecken im Stadtgebiet Fotocredit: Stadt Burghausen / Umweltamt


Hecken und Sträucher dürfen Verkehr nicht behindern

 

Umweltamt erinnert Eigentümer: Bitte schneiden Sie Ihre Hecken und Sträucher so zurück, dass Gehwege und Straßen verkehrssicher passierbar sind

 

Burghausen. Umweltamt erinnert Grundstückseigentümer an Rückschnitt von Hecken und Sträucher: Ragen Bäume, Hecken und Sträucher an der Grundstücksgrenze in den Gehweg, beeinträchtigt das besonders Senioren mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrer aber auch Eltern mit ihren Kinderwägen. An Straßen sowie Geh- und Radwegen ist der Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Trotzdem stellt die Stadt Burghausen immer wieder fest, dass Pflanzen von Privatgrund in den öffentlichen Raum ragen. Das kann nicht nur Fuß- und Radfahrer einschränken, sondern auch Versorgungsfahrzeuge wie Müllabfuhr, Straßenkehrmaschinen bis hin zu Rettungskräften.

 

Deshalb erinnert die Stadt Burghausen daran, die Hecken und Sträucher an öffentlichen Wegen rechtzeitig zu stutzen. Das Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 39, besagt zwar, dass es zwischen 1. März und 30. September verboten ist, Hecken und Gebüsche zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören, allerdings sind schonende Form- und Pflegeschnitte sowie behördlich angeordnete oder zugelassene Schnitte, die verkehrsgefährdende Situationen beseitigen sollen, möglich. Größere Schnitte dürfen Hobby-Gärtner vor Beginn der Vegetationsperiode im Winterhalbjahr (Oktober bis Ende Februar) durchführen. Man sollte allerdings darauf achten, dass sich keine Brutstätten wildlebender Tiere in Hecke und Strauch befinden.

 

Wenn das Grundstück an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt, muss das Lichtraumprofil beachtet werden. Die Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 Metern nicht über Geh- und Radwege ragen. Bei Straßen sind dies 4,50 Meter.

 

Hecken, Sträucher und Bäume, die an Einmündungen und Kreuzungen stehen, sollten so weit zurückgeschnitten werden, dass keine Äste über die Grundstücksgrenze hinausragen. Hecken, Sträucher und Bäume rund um Straßenlampen und Verkehrsschilder (auch Verkehrsspiegel) müssen zurückgeschnitten werden, so dass die Straße ausreichend ausgeleuchtet ist und die Verkehrszeichen frühzeitig zu erkennen sind.

 

Foto: Verschiedene Hecken im Stadtgebiet

 

Fotocredit: Stadt Burghausen / Umweltamt