Mann mit Hund am Wöhrsee © Gerhard Nixdorf

Mann mit Hund am Wöhrsee © Gerhard Nixdorf


Hundeanmeldung und Einzahlung der Hundesteuer

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Erreichen des Alters von vier Monaten der Hund unverzüglich bei der Stadtverwaltung Burghausen/Steueramt mittels Hundeanmelde-Vordruck anzumelden ist. Das Anmeldeformular sowie das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat stehen auf der Website der Stadt Burghausen zum Ausdruck zur Verfügung.

Erfolgt die Anmeldung und Entrichtung der Hundesteuer nicht rechtzeitig, müssen die gesetzlichen Bestimmungen in Anwendung gebracht werden.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass die Hundebesitzer für die Beseitigung des Hundeschmutzes auf öffentlichen Verkehrsflächen selbst zuständig sind. Für diesen Fall sind im gesamten Stadtbereich Hundestationen zur Entnahme von kostenlosen Hundetüten bereitgestellt.

 

Die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023 (1. Januar – 31. Dezember 2023) ist in Burghausen am Montag, den 3. April 2023 gem. der aktuell geltenden Hundesteuer-Satzung zur Zahlung fällig.

 

Bei vorhandener Einzugsermächtigung wird der Betrag vom Bankkonto abgebucht.

Alle Steuerzahler, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Hundesteuer ohne weitere Aufforderung unter Angabe der jeweiligen Finanzadresse lt. dem zuletzt erteilten Hundesteuer-Bescheid termingerecht per Banküberweisung zu entrichten.

 

Die Hundesteuer beträgt:

35,00 €   für jeden ersten Hund

70,00 €  für jeden weiteren Hund

400,00 €  für Hunde, welche in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit aufgeführt sind