Ist ein Mensch wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheiten und Behinderung nicht mehr in der Lage, sein Leben selbstständig zu bewältigen, gilt er als „pflegebedürftig“. Je nach Krankheitsgrad kann diese Hilfe mehr oder weniger Unterstützung erfordern.

Für die Pflegebedürftigkeit hat der Gesetzgeber Pflegegrade eingeteilt. Die Pflegegrade richten sich nach dem Zeitaufwand, den ein pflegebedürftiger Mensch beispielsweise fürs Waschen oder Anziehen benötigt. Darüber hinaus richtet sich der Pflegegrad auch nach dem Grad der Selbstständigkeit und des Unterstützungsbedarfs durch fremde Hilfe.

Einen Antrag für eine Pflegeleistung müssen betreffende Personen bei ihrer Krankenkasse stellen. Die Pflegekasse ist ein Teil der Krankenkasse. Ist der Antrag gestellt, beurteilt der Medizinische Dienst der jeweiligen Krankenkasse (MDK) bei einem Hausbesuch den Hilfsbedarf des Antragstellers in den jeweiligen Pflegegrad. Wegen der Corona-Pandemie kann die Beurteilung auch telefonisch erfolgen.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung seit dem Jahr 2017 pro Monat in Euro 

Leistungen bei Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 6
Pflegeleistungen im häuslichen Bereich - 689 1.298 1.612 1.995
Pflegegeld im häuslichen Bereich - 316 545 728 901
Vollstationäre Pflege 125 770 1.262 1.775 2.005
Verhinderungspflege - 1.612 1.612 1.612 1.612
Kurzzeitpflege - 1.612 1.612 1.612 1.612
Entlastungsleistungen 125 125 125 125 125
Tagespflege - 689 1.298 1.612 1.995
Zum Verbrauch bestimmte Lebensmittel 40 40 40 40 40
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (einmalig) 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Wer Fragen zur Pflegeberatung hat oder Unterstützung für den Antrag auf Pflegebedürftigkeit benötigt, kann sich die Informationen und Hilfe bei verschiedenen Anlaufstellen holen. Die Einrichtungen beraten Sie und Ihre Angehörigen kostenfrei, unverbindlich und vertraulich. Das Landratsamt Altötting hält eine große Übersicht über das Thema Pflege bereit.

Pflegestützpunkt Unterseiten | Landratsamt Altötting (lra-aoe.de)

 

Möchten Sie sich vor dem Besuch noch im Detail über die Pflegeleistungen, Abläufe und ähnliches informieren, finden Sie weiteres Material unter www.pflegestaerkungsgesetz.de.

Pflegestärkungsgesetz 2020 / 2021: Alle Infos zu PSG 1, 2 und 3 | Deutsches Medizinrechenzentrum (dmrz.de)

 

In Burghausen hilft das Sozialamt Burghausen weiter, wenn Antragstellerinnen und Antragsteller Hilfe beim Ausfüllen der Anträge benötigen.

Sozialamt Burghausen
Stadtplatz 112
EG, Zimmer E 02
84489 Burghausen
T. +49 8677 887-152
sozialamt@burghausen.de
Sozialamt - Stadt Burghausen 

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
08.00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags
Nach Vereinbarung
Mittwoch
08.00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Freitag
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