„Ich gehe mit 65 in Rente!“. Ein Satz, der einfach klingt. Viele angehende Rentnerinnen und Rentner haben jedoch viele Fragen, wenn der wohlverdiente Ruhestand näher rückt: Sie fragen sich beispielsweise

  • wie sie ihren Anspruch auf ihre Rente geltend machen können
  • welche finanziellen Folgen ein vorzeitiger Wechsel in den Ruhestand bedeutet?
  • ob die Rente ausreicht oder sie noch etwas Geld dazuverdienen müssen?

Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich frühzeitig im Sozial- und Versicherungsamt der Stadt Burghausen beraten. Neben dem Sozialamt Burghausen bieten noch weitere Einrichtungen eine Rentenberatung an.

Wer sich zunächst selbst genauer über die Rente informieren will, findet im Renten ABC der Deutschen Rentenversicherung viele wertvolle Hinweise.

das_renten_abc.pdf

Kontakte

Sozialamt Burghausen
Stadtplatz 112
84489 Burghausen
T. +49 8677 887-152
sozialamt@burghausen.de
www.burghausen.de


Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
T. +49 800 1000 480 15
service@drv-bayernsued.de
Deutsche Rentenversicherung - Startseite Bayern Süd (deutsche-rentenversicherung.de)

 

Begriffserklärungen

Altersrente
Altersrenten sind monatliche Zahlen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Versicherte ab einem bestimmten Altern erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Anrechnungszeiten
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurde, die aber trotzdem bei der Prüfung des Rentenanspruchs und der Berechnung der Rente berücksichtigt werden können.

Bescheid
Trifft der Versicherungsträger eine rechtserhebliche Entscheidung, teilt er sie in einem schriftlichen Bescheid mit.

Entgeltpunkte
Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rente. Sie werden dem Versicherten als Zahlenwerte für jedes Jahr in seinem Konto gutgeschrieben.

Hinterbliebenenrente
Nach dem Tod eines Versicherten können sein hinterbliebener Ehepartner/eingetragener Lebenspartner und die Kinder eine Hinterbliebenenrente erhalten. Dazu zählen Witwen-, Witwer- und Waisenrenten.

Kontenklärung
Durch eine Kontenklärung sollen möglichst alle Versicherungszeiten in dem persönlichen Konto des Versicherten gespeichert werden.

Pflichtbeitrag
Pflichtbeiträge sind Beiträge, die Beschäftigte zusammen mit ihrem Arbeitgeber an die Rentenversicherung zahlen, wenn sie versicherungspflichtig sind.