Menschen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten finden in Burghausen mehrere Anlaufstellen, um sich beraten zu lassen. Die Schuldnerberatungen bieten Beratung, Begleitung und Hilfe, wenn die Hilfesuchenden beispielsweise Kredit-, Strom- oder Mietschulden haben. Darüber hinaus unterstützen die Schuldnerberatungen die Menschen, um eine drohende Überschuldung zu verhindern.

Das bieten die Schuldnerberatungen:

  • Überblick über die finanzielle Situation der Hilfesuchenden gewinnen
  • Lösungsmöglichkeiten entwickeln
  • Mögliche Einsparmöglichkeiten finden
  • Haushalts- und Zahlungsplan erstellen
  • Privat-Insolvenzverfahren besprechen und vorbereiten
  • Beratung zum Pfändungsschutz-Konto
  • Drohende Zwangsvollstreckung besprechen
  • Alle Bereiche rund um das Thema Geld ausführlich behandeln

Die Schuldnerberatung ist selbstverständlich vertraulich und kostenlos.

Wer sich beraten lassen möchte, vereinbart bei der jeweiligen Einrichtung einen Termin.

 

Kontakte

Schuldner- und Insolvenzberatung Landkreis Altötting
Diakonie in Südostoberbayern
Altöttinger Straße 45
84524 Neuötting
T. +49 8671 84498
sba@diakonie-traunstein.de
Schuldnerberatungsstelle Altötting - Diakonisches Werk Traunstein e. V. (diakonie-traunstein.de)


Begriffserklärung

Schuldner
Schuldner sind Personen, die anderen beispielsweise Vermietern, Strom- oder Mobilfunkanbietern oder ähnlichen Geld schulden.

Gläubiger
Gläubiger sind Unternehmen oder Personen, die von einen Kunden Geld bekommen.

Haushaltsplan
In einem Haushaltsplan werden alle Einnahmen und Ausgaben einer Person beziehungsweise einer Familie aufgelistet. So erhalten die Hilfesuchenden einen detaillierten Überblick über ihre finanzielle Situation.

Zwangsvollstreckung
Zahlt ein Schuldner seine Rechnungen nicht und reagiert auch nicht auf die Mahnungen, versucht der Gläubiger mit Hilfe einer Zwangsvollstreckung an sein Geld zu kommen. Seinen Anspruch setzt der Gläubiger mit Hilfe des Staates beispielsweise Gerichtsvollzieher, Hauptzollamt und andere durch.

Privatinsolvenz
Kann ein Schuldner seine Rechnungen nicht mehr bezahlen, ist er insolvent. Ein Verbraucher-Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren über drei Jahre, um private Personen zu entschulden.

Pfändungsschutz-Konto
Jedes Girokonto lässt sich als Pfändungsschutz-Konto führen. Auf dem Konto verbliebt dann jeden Monat ein bestimmter Geldbetrag, der dem Schuldner für sein Leben dient.