Vorsorge ist ein Thema, das viele Menschen gerne vermeiden. Natürlich setzt sich niemand gerne mit folgenschweren Unfällen, Krankheiten oder dem Tod auseinander. Dennoch empfiehlt es sich, alle wichtigen Angelegenheiten und möglichen Notsituationen klar zu regeln. Dadurch gestaltet man seinen letzten Lebensabschnitt nach seinen eigenen Wünschen und verschafft gleichzeitig den Angehörigen im Falle eines Unfalls, einer schwerwiegenden Erkrankung und im Todesfall Klarheit.

Grundsätzlich gibt es für die Vorsorge folgende Dokumente:

  • die Vorsorgevollmacht
  • die Betreuungsverfügung
  • die Patientenverfügung
  • das Testament und den Erbvertrag
  • die Bestattungsverfügung

 

Vorsorgevollmacht

Ob durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit – ist ein Mensch nicht mehr selbst in der Lage, Erklärungen abzugeben oder seinen Willen zu schildern, ist es gut, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine andere Vertrauensperson vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten zu regeln. Eine Vorsorgevollmacht lässt sich auch auf mehrere Personen übertragen.

Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht schriftlich zu fixieren und notariell beglaubigen zu lassen. Eine rechtliche Beratung hilft bei Fragen weiter.

Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie über das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter dem Stichwort Vorsorge.

 

Betreuungsverfügung

Kann ein kranker oder pflegebedürftiger Mensch seine Angelegenheiten wegen seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung beziehungsweise Behinderung nicht mehr regeln, kann eine Betreuungsverfügung zum Tragen kommen. Das gilt auch, wenn die Person ihre Angelegenheiten nur teilweise regeln kann.

Mit Hilfe einer Betreuungsverfügung können Sie im Vorfeld bestimmen, wer die anfallenden Aufgaben und Entscheidungen übernehmen soll. Das kann beispielsweise die gesundheitliche Versorgung und die Verwaltung des Vermögens betreffen.

Es empfiehlt sich, die Betreuungsverfügung schriftlich zu fixieren. Eine rechtliche Beratung hilft bei Fragen weiter.

Weitere Informationen zur Betreuungsverfügung erhalten Sie über das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter dem Stichwort Betreuungsverfügung.

 

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, ob beziehungsweise welche medizinische Behandlung Sie im Krankheitsfall wünschen. Die Patientenverfügung kommt dann zum Tragen, wenn die erkrankte Person ihren eigenen Willen nicht mehr äußern und keine Entscheidungen mehr treffen kann.

Eine Patientenverfügung hält unter anderem fest

  • die Spende der Organe
  • der Umfang der wiederbelebungs- und lebenserhaltenden Maßnahmen
  • die Entbindung von der Schweigepflicht

Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung schriftlich zu fixieren und notariell beurkunden zu lassen. Eine rechtliche Beratung hilft bei Fragen weiter.

Weitere Informationen zur Betreuungsverfügung erhalten Sie über das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter dem Stichwort Patientenverfügung.

 

Testament und Erbvertrag

Wer seinen Nachlass regeln möchte, erstellt ein Testament oder einen Erbvertrag. Liegt im Todesfall kein Testament oder Erbvertrag vor, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Ein Testament muss den Vor- und Zunamen der Verfasserin oder des Verfassers, das Datum und den Ort sowie ihre/seine eigenhändige Unterschrift beinhalten. Wer möchte, kann sein Testament von einer Notarin oder einem Notar aufsetzen lassen. Ein Testament kann zu Hause, bei einer Notarkanzlei oder dem Amtsgericht aufbewahrt werden.

Wer mit Hilfe eines Erbvertrags sein Vermögen regeln will, muss eine Notarin oder einen Notar hinzuziehen. Ein Erbvertrag regelt normalerweise den Nachlass einer verstorbenen Person wie ein Testament.

Fragen rund um das Testament oder den Erbvertrag beantworten Anwalts- und Notarkanzleien.

Weitere Informationen zu Testament und Erbvertrag erhalten Sie über das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter den Stichworten Testament und Erbvertrag.

 

Bestattungsverfügung

Die Vorsorge für den eigenen Todesfall regelt alle Einzelheiten der Bestattung einer verstorbenen Person. Mit einer Bestattungsverfügung entlasten Verstorbene ihre Angehörigen, indem sie darin ihren Willen formulieren, welche Art der Bestattung und welchen Ablauf sie sich wünschen.

Es empfiehlt sich die Bestattungsverfügung schriftlich zu fixieren.


Die Bürgerinsel Burghausen bietet zu vielen dieser Themen mehrmals im Jahr Workshops beziehungsweise Beratung an. Interessierte wenden sich direkt an die Bürgerinsel.

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