Menschen mit geringen finanziellen Mitteln haben in Deutschland die Möglichkeit, finanzielle Hilfe für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu erhalten.


Beratungshilfe

Die Beratungshilfe ermöglicht es Ratsuchenden, die zu dem hilfsbedürftigen Personenkreis zählen, sich bei rechtlichen Problemen von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dafür müssen sie einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Gericht beantragen. Im Landkreis Altötting stellt das Amtsgericht Altötting Beratungshilfescheine aus.

Erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller einen Beratungshilfeschein, können sie sich bei einer Anwältin oder einem Anwalt ihrer Wahl beraten lassen. Für die Beratung darf die Anwältin oder der Anwalt höchstens 15 Euro verlangen. Weitere anfallende Kosten übernimmt die Landeskasse.

 

Prozesskostenhilfe

Steht Menschen, die zu dem hilfsbedürftigen Personenkreis zählen, ein Gerichtsprozess bevor, können sie eine Prozesskostenhilfe beantragen. Wer einen Gerichtsprozess nicht mit eigenen finanziellen Mitteln tragen kann, erhält in der Regel dann Prozesskostenhilfe, wenn der Gerichtsprozess aller Voraussicht nach positiv ausgeht.

Je nach Fall entscheidet die Landeskasse, ob sie die Gerichtskosten komplett übernimmt oder die Antragstellerin oder der Antragsteller die Kosten mit monatlichen Raten an die Landeskasse zurückzahlen muss.

Das Burghauser Sozialamt gibt Menschen über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe Auskunft.

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