Allgemeine Informationen
Wer in Burghausen eine bauliche Anlage errichten oder ändern will, braucht grundsätzlich eine Baugenehmigung, sofern die Bayerische Bauordnung nichts anderes regelt. Das gilt auch, wenn Personen die Nutzung einer baulichen Anlage verändern möchten.
Das Bauantragsverfahren durchläuft bei den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Burghausen eine planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Prüfung.
Kontakt
Untere Bauaufsichtsbehörde
Stadtplatz 112
3. Stock, Zimmer 301
Anfahrt/Routenplaner
Alfred Eiblmeier
T. +49 8677 887-300
alfred.eiblmeier@burghausen.de
Dagmar Fischberger
T. +49 8677 887-322
dagmar.fischberger@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Den Bauantrag muss eine Vorlageberechtigte oder ein Vorlageberechtigter erstellen. Die Bauherrin oder der Bauherr legt den Bauantrag dann der Stadt Burghausen in zweifacher Ausfertigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde vor.
Es empfiehlt sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorab telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.
Die Kosten für ein Bauantragsverfahren richten sich nach dem Kostengesetz.
Alle Formulare für einen Bauantrag finden Sie auf der Seite der Unteren Bauaufsichtsbehörde – Stadt Burghausen