Allgemeine Informationen
Die Träger der Sozialhilfe übernehmen für Bürgerinnen und Bürger, die für die Bestattung eines verstorbenen Angehörigen nicht selbst aufkommen können, die kompletten Kosten für die Beerdigung.
Den entsprechenden Antrag müssen die Bürgerinnen und Bürger innerhalb einer Zweimonatsfrist beim Sozialamt stellen.
Die Träger der Sozialhilfe sind das Landratsamt Altötting oder der Bezirk Oberbayern.
Kontakt
Sozialamt
Stadtplatz 112
Raum E 02
Anfahrt/Routenplaner
Elisabeth Rummert
T. +49 8677 887-152
elisabeth.rummert@burghausen.de
Anna Wimmer
T. +49 8677 887-182
anna.wimmer@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags
Nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Einen Antrag auf Bestattungskostenübernahme bewilligen die Träger der Sozialhilfe nur dann, wenn
- die verstorbene Person keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen hat und
- der oder die Angehörigen und die weiteren Familienmitglieder, die die Bestattung bezahlen müssen, das Geld dafür nicht selbst aufbringen können.
- Kopie der Sterbeurkunde
- Nachweis des Einkommens des oder der Verstorbenen (z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid)
- Aufstellung über den Nachlass des oder der Verstorbenen
- Kontoauszüge des Antragstellers oder der Antragstellerin und des oder der Verstorbenen für die letzten sechs Monate
- Nachweis vom Nachlassgericht bei Erbschaft
- eventuell Erbausschlagserklärung
- Kopie des Erbscheins / Kopie des Testaments
- Nachweis über alle Einkünfte des Antragsstellers oder der Antragstellerin
- Kopie des Personalausweises, Geburtsurkunde /Stammbuch des Antragsstellers oder der Antragstellerin
- Kopie des aktuellen Mietvertrags
- Nachweis über das Vermögens des Antragsstellers oder der Antragstellerin (Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherung)
- Bestattungsauftrag und -rechnung, Gebührenbescheid des Ordnungsamtes / Friedhofsverwaltung
Damit die Sozialhilfeträger die Kosten für die Bestattung eines Angehörigen übernimmt, müssen die Bürgerinnen und Bürger einen Antrag ausfüllen. Das Burghauser Sozialamt berät die Antragstellerinnen und Antragsteller dabei.
Bewilligt der Landkreis Altötting oder der Bezirk Oberbayern den Antrag, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller die Kostenübernahme der Bestattung innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen. Der Zeitraum dafür ist in der Regel zwei Monate ab dem Tag der Bestattung.