Allgemeine Informationen
Will eine deutsche Einwohnerin oder ein deutscher Einwohner mit Wohnsitz im Standesamtsbezirk Burghausen im Ausland heiraten, brauchen sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis.
Das Dokument bescheinigt, dass der oder die Verlobte rechtswirksam eine Ehe schließen kann.
Kontakt
Standesamt
Stadtplatz 112
Raum E 03
Anfahrt/Routenplaner
Christine Kirchner
T. +49 8677 887-173
christine.kirchner@burghausen.de
Katharina Brandl
T. +49 8677 887-153
katharina.brandl@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Personalausweis oder Reisepass beider Partner
- Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister der Geburtsorte beider Partner
- Erweiterte Meldebescheinigung
- gegebenenfalls Nachweis einer früheren Ehe und deren Auflösung
Diese Dokumente müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller im Original vorlegen. In besonderen Fällen kann das Standesamt weitere Unterlagen anfordern.
Für den Antrag eines Ehefähigkeitszeugnisses können die heiratswilligen Paare beim Burghauser Standesamt einen Termin vereinbaren.
Erhält das Burghauser Standesamt die entsprechenden Unterlagen über die deutsche Botschaft im Ausland, ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich.
Für ein Ehefähigkeitszeugnis fallen 55 Euro an.
Ein Ehefähigkeitszeugnis kann online beantragt werden unter Start – Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses (bayern.de).