Allgemeine Informationen

Im Burghauser Passamt können Bürgerinnen und Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums die eID-Karte beantragen. Die Antragstellerinnen oder Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um die eID-Karte beantragen zu können.

Die Chipkarte enthält eine Online-Ausweisfunktion, mit der ihre Inhaberinnen und Inhaber sich online ausweisen sowie Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen können. Die eID-Karte gilt nicht als Ausweis- oder Passersatz.

Die eID-Karte gilt zehn Jahre.

Detaillierte Informationen zu den Daten, Zuständigkeiten, Gebühren, zur Gültigkeitsdauer, zur möglichen Online-Nutzung, Verlust und zum Diebstahl der eID-Karte finden Sie auf dem Portal des Bundesinnenministeriums (BMI).

Kontakt

Passamt
Stadtplatz 112
Eingang Stadtplatz 110
Anfahrt/Routenplaner

Marion Gleinser
T. +49 8677 887-160
marion.gleinser@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen
  • Vom Heimatstaat ausgestelltes, gültiges Identitätsdokument wie nationale Identitätskarte (Personalausweis) oder Reisepass
Online-Funktion der eID-Karte

Sie können sich mit Ihrer eID-Karte online ausweisen.

Informationen finden Sie unter Personalausweisportal – Startseite – Online-Ausweisfunktion und Personalausweisportal – Online-Ausweisen mit Ausweiskarte.

Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an Ihre eID-Karten-Behörde wenden.

Link für weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den Daten, Zuständigkeiten, Gebühren, zur Gültigkeitsdauer, zur möglichen Online-Nutzung, Verlust und zum Diebstahl der eID-Karte finden Sie auf dem Portal des Bundesinnenministeriums (BMI).