Allgemeine Informationen
Im Burghauser Passamt können Bürgerinnen und Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums die eID-Karte beantragen. Die Antragstellerinnen oder Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um die eID-Karte beantragen zu können.
Die Chipkarte enthält eine Online-Ausweisfunktion, mit der ihre Inhaberinnen und Inhaber sich online ausweisen sowie Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen können. Die eID-Karte gilt nicht als Ausweis- oder Passersatz.
Die eID-Karte gilt zehn Jahre.
Detaillierte Informationen zu den Daten, Zuständigkeiten, Gebühren, zur Gültigkeitsdauer, zur möglichen Online-Nutzung, Verlust und zum Diebstahl der eID-Karte finden Sie auf dem Portal des Bundesinnenministeriums (BMI).
Kontakt
Passamt
Stadtplatz 112
Eingang Stadtplatz 110
Anfahrt/Routenplaner
Marion Gleinser
T. +49 8677 887-160
marion.gleinser@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Vom Heimatstaat ausgestelltes, gültiges Identitätsdokument wie nationale Identitätskarte (Personalausweis) oder Reisepass
Auf der Seite https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/eID-karte-der-EU-und-des-EWR/eid-karte-der-eu-und-des-ewr-node.html können Sie sich über die Gebühren informieren.
Sie können sich mit Ihrer eID-Karte online ausweisen.
Informationen finden Sie unter Personalausweisportal – Startseite – Online-Ausweisfunktion und Personalausweisportal – Online-Ausweisen mit Ausweiskarte.
Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an Ihre eID-Karten-Behörde wenden.
Detaillierte Informationen zu den Daten, Zuständigkeiten, Gebühren, zur Gültigkeitsdauer, zur möglichen Online-Nutzung, Verlust und zum Diebstahl der eID-Karte finden Sie auf dem Portal des Bundesinnenministeriums (BMI).