Allgemeine Informationen

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, muss einen gültigen Fischereischein und in der Regel auch einen gültigen Erlaubnisschein besitzen. Diese Dokumente müssen die Fischerinnen und Fischer im Falle einer Kontrolle durch eine Aufsichtsperson zur Prüfung aushändigen.

Um einen Fischereischein zu beantragen, müssen die Antragstellerinnen oder Antragsteller persönlich im Burghauser Meldeamt vorsprechen.

Ausführliche Informationen über die verschiedenen Arten der Fischereischeine, den Gebühren und Abgaben sowie den erforderlichen Unterlagen erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller auf der Seite des Freistaats Bayern:

Fischereischein; Beantragung – BayernPortal (freistaat.bayern)

Wer Informationen zur Fischerprüfung sucht, erhält bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft Auskunft.

Staatliche Fischerprüfung Bayern – Institut für Fischerei – LfL

Kontakt

Einwohnermeldeamt
Stadtplatz 112
Eingang Stadtplatz 110
Anfahrt/Routenplaner

Ellen Pavlidis-Hanke
T. +49 8677 887-162
ellen.pavlidis-hanke@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr