Allgemeine Informationen
Im Gewerberegister der Stadt Burghausen sind alle gewerblichen Betriebe mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag bei entsprechendem Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten.
Die Auskünfte enthalten die Inhalte, die dem Gewerbeamt bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Stadt Burghausen keine Gewähr.
Weitere Informationen zur Gewerberegister Auskunft erhalten Sie auf der Seite des Freistaates Bayern unter Gewerberegisterauszug; Beantragung – BayernPortal (freistaat.bayern).
Wer eine Auskunft aus dem Gewerberegister der Stadt Burghausen haben möchte, muss vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen, einen Nachweis des rechtlichen Interesses
Die Gebühr für einen Gewerberegisterauszug finden Sie unter Gewerberegisterauszug; Beantragung – BayernPortal (freistaat.bayern).
Einen Gewerberegisterauszug können Sie online beantragen unter Start – Auskunft aus Gewerberegister der Gemeinde – Online (bayern.de).
Kontakt
Gewerbeamt
Stadtplatz 112
Eingang Stadtplatz 110
Anfahrt / Routenplaner
Rupert Seitz
T. +49 8677 887-164
meldeamt@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr