Allgemeine Informationen
Der Burghauser Grillplatz liegt am südwestlichen Ortsausgang der Stadt. Er steht allen Bürgerinnen und Bürgern Burghausens zur Verfügung.
Am Grillplatz befinden sich eine Feuerstelle mit Dreibeingrill, ein Aufenthaltsraum mit Kochzeile, Sitzgelegenheiten sowie Toiletten.
Zusätzlich finden sich im Vorraum des angrenzenden Gebäudes acht Biertischgarnituren und drei Sonnenschirme.
Kontakt
Bürgerhaus Burghausen
Marktler Straße 15a
84489 Burghausen
Anfahrt/Routenplaner
Magdalena Weber
T. +49 8677 9740-11
buergerhaus@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Öffnungszeiten in den Schulferien:
Montag bis Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag geschlossen
Waldpark Lindach
Berghamer Straße 1
84489 Burghausen
Die Reservierung des Grillplatzes kann telefonisch oder persönlich im Bürgerhaus erfolgen.
Marktler Straße 15a
84489 Burghausen
T. +49 8677 9740-0
Die Miete des Grillplatzes kostet 50 Euro.
Wer den Grillplatz nutzt, muss eine Kaution in Höhe von 200 Euro hinterlegen.
Nach der Reservierung des Grillplatzes legen die Mieterinnen oder Mieter ihren Ausweis vor und hinterlegen die Kaution für den Grillplatz. Die Mitarbeiterinnen des Bürgerhauses ziehen die anfallende Miete für den Grillplatz von der Kaution ab.
Den Schlüssel für die Küche und die Grillplatzordnung erhalten die Mieterinnen oder Mieter im Bürgerhaus.
Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs nehmen den Grillplatz nach dem Termin ab.
Den Schlüssel geben die Mieterinnen und Mieter am darauffolgenden Tag ab 14 Uhr beziehungsweise montags zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr im Bürgerhaus ab.
Entlang der Berghamer Straße stehen den Mieterinnen und Mieter des Grillplatzes zehn Pkw-Parkplätze zur Verfügung.
Im angrenzenden Gebäude ist eine Küche mit Herd, Backofen, Geschirrspüler, Kühlschrank und Getränkekühler eingerichtet. Die Mieterinnen und Mieter können das vorhandene Besteck und Geschirr nutzen.
Bis 22:30 Uhr müssen die Besucher alle musikalischen Darbietungen beenden. Stereoanlagen oder elektronisch verstärkte Musikinstrumente dürfen sie nicht mitbringen. Bis 1:00 Uhr müssen die Mieterinnen und Mieter den Grillplatz verlassen.
Die Mieterinnen und Mieter des Grillplatzes müssen
- das benutzte Geschirr spülen und das Wasser der Spülmaschine abpumpen.
- den Grillplatz sauber hinterlassen.
- den Grillrost abbürsten.
- die Asche in den vorgesehenen Eimer füllen.
- den Müll selbst abtransportieren.
- die Toiletten in einem ordentlichen Zustand hinterlassen.