Ab einem Alter von einem Jahr haben Kinder einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. In der Regel erfolgt die Aufnahme in eine Kindertagesstätte jeweils zum 1. September.
Eine Liste und Informationen finden Sie bei Kindertagesstätten.
Die Kitaplatz-Vergabe erfolgt nach bestimmten Kriterien:
- Angabe der favorisierten Einrichtungen durch die Eltern
- Verfügbarkeit freier Plätze
- Alter des Kindes
- Dringlichkeitskriterien, wie zum Beispiel berufstätige Alleinerziehende, Berufstätigkeit der Eltern oder besondere Notlagen
- Geschwisterkinder werden nach Möglichkeit in die selbe Einrichtung aufgenommen
Nach Platzzusage ist ein Wechsel in eine andere Burghauser Kita im Normalfall nicht möglich.
Für das Kita-Jahr 2024/2025 ergeben sich folgende Beiträge.
Je nach Buchungszeit ergeben sich unterschiedlich hohe Elternbeiträge.
Die Gebühren für die kommenden Jahre können abweichen.
Übersicht der Monatsbeiträge in den Burghauser Kitas:
Buchungszeit in Std. / Tag | Monatsbeiträge Krippe* | Monatsbeiträge Kindergarten** |
3-4 | 227,00 € | 57,00 € |
4-5 | 247,00 € | 70,00 € |
5-6 | 272,00 € | 83,00 € |
6-7 | 297,00 € | 99,00 € |
7-8 | 331,00 € | 113,00 € |
8-9 | 371,00 € | 130,00 € |
9-10 | 411,00 € | 149,00 € |
Zusätzlich wird ein Spiel- und Getränkegeld zwischen fünf bis zehn Euro im Monat erhoben.
Das Mittagessen wird ebenfalls gesondert berechnet.
* Für Krippen-Kinder besteht über das Bayerische Krippengeld die Bezuschussung mit 100 €/Monat.
**Ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, leistet der Freistaat Bayern bis zum Schulbesuch des Kindes einen Zuschuss zum Grundbeitrag in Höhe von maximal 100 € pro Kind und Monat. Dieser Zuschuss wurde in der Tabelle oben bereits abgezogen. Für jüngere Kinder im Kindergarten übernimmt die Stadt Burghausen den Zuschuss.
Einkommensschwache Familien nutzen den Antrag auf Übernahme des Teilnahmebetrags des Landratsamtes Altötting – Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, dann können Sie zudem einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (z.B. für Mittagessen, Ausflüge, etc.) beim Landratsamt Altötting – Sachgebiet Sozialwesen stellen.
Mehr Infos finden Sie in der Elternmitteilung für das Kitajahr 2024/25.
Sie sind in Burghausen wohnhaft und wollen Ihr Kind für eine Burghauser Betreuungseinrichtung anmelden?
Die Stadt Burghausen bietet Ihnen ein modernes und datenschutzkonformes Onlineverfahren.
Hierfür registrieren Sie sich im Bürgerserviceportal Burghausen. Ihre Bayern ID erstellen Sie am besten mit „Registrieren mit Benutzername und Passwort“.
Anschließend nutzen Sie den Service „Kitaplatz“ und schicken Ihre Bedarfsanmeldung ab.
Kitaplatz-Bedarfsanmeldungen für das aktuelle Kita-Jahr können jederzeit getätigt werden.
Für das Kita-Jahr 2024/2025 findet der fristgerechte Anmeldezeitraum vom 10. Januar bis 10. März 2024 statt. Nachträgliche Anmeldungen sind jederzeit möglich. Die Vergabe der Plätze findet ab 12. April statt. Die Betreuungsverträge mit den Kitas werden im Mai/Juni geschlossen.
Für das Kita-Jahr 2025/2026 findet der fristgerechte Anmeldezeitraum vom 10. Januar bis 10. März 2025 statt. Vorzeitige Anmeldungen sind nicht möglich.
Kontakt
Haus der Familie
Prießnitzstr. 1
84489 Burghausen
Anfahrt/Routenplaner
T. +49 8677 887-580
hausderfamilie@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Besetzung Infothek:
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kindertagesstätten in Burghausen