Allgemeine Informationen
Das Sozialamt Burghausen bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern vor ihrem Eintritt in den Ruhestand die Möglichkeit, ihr Rentenkonto zu prüfen.
Dafür korrigieren und ergänzen die Mitarbeiterinnen gegebenenfalls die Angaben für das Rentenkonto.
Die sogenannte Kontenklärung stellt sicher, dass der Versicherungsverlauf im späteren Rentenbescheid lückenlos ist und die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner ihre Rente in der richtigen Höhe erhalten.
Kontakt
Abteilung Soziales
Stadtplatz 112
Anfahrt/Routenplaner
Elisabeth Rummert
T. +49 8677 887-152
elisabeth.rummert@burghausen.de
Anna Wimmer
T. +49 8677 887-182
anna.wimmer@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags
Nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Für den Antrag auf Kontenklärung benötigt das Sozialamt folgende Unterlagen:
- aktuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung
- Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr, Zeugnisse, Immatrikulationen, Diplome
- Kindererziehungszeiten, Geburtsurkunden der Kinder im Original
- Auslandszeiten, Nachweis vom ausländischen Träger
- Berufsausbildung, Ausbildungsvertrag und Gesellenbrief
- Personalausweis oder Reisepass
Um den Antrag auf Kontenklärung zu stellen, vereinbaren Burghauser Bürgerinnen und Bürger einen persönlichen Termin im Sozialamt.