Allgemeine Informationen
Die Stadt Burghausen stellt schwerbehinderten Personen, die in Burghausen gemeldet sind, Parkausweise aus.
Ob das Ordnungsamt einen Parkausweis ausstellen kann, hängt jeweils vom Grad der Behinderung ab.
Kontakt
Ordnungsamt
Stadtplatz 112
2. Stock, Zimmer 213, 214
Anfahrt/Routenplaner
Martin Hinterwinkler
T. +49 8677 887-214
martin.hinterwinkler@burghausen.de
Christa Battistini
T. +49 8677 887-213
christa.battistini@burghausen.de
Daniel Sitek
T. +49 8677 887-233
daniel.sitek@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
- Blinde Menschen
- Schwerbehinderte Menschen mit schweren Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen, dem Herzen oder den Atmungsorganen
- Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung
- Name
- Vorname
- Adresse
- Schwerbeschädigten-/Schwerbehinderten-Ausweis bzw. Bescheid über den Grad der Behinderung
- Lichtbild
Den Antrag auf Parkerleichterung können berechtigte Personen über ein Formular online stellen. Das Ordnungsamt erhebt für die Ausstellung keine Gebühren.
Das Formular finden Sie unter Formulare von A-Z – Stadt Burghausen unter dem Namen “Erteilung einer Ausnahmegenehmigung”.