Allgemeine Informationen
Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet, kann der Vater seine Vaterschaft beim Standesamt Burghausen anerkennen.
Dies kann auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen. Die Anerkennung ist eine freiwillige Willenserklärung des Vaters. Die Vaterschaftsanerkennung erfordert die Zustimmung der Mutter.
Kontakt
Standesamt
Stadtplatz 112
Raum E 03
Anfahrt/Routenplaner
Christine Kirchner
T. +49 8677 887-173
christine.kirchner@burghausen.de
Katharina Brandl
T. +49 8677 887-153
katharina.brandl@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Geburtsurkunde des Vaters
- Geburtsurkunde der Mutter
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Geburtsurkunde des Kindes oder Mutterpass
Für die Anerkennung der Vaterschaft sucht der Vater das Burghauser Standesamt auf.
Der Anerkennung der Vaterschaft muss die Mutter ebenfalls persönlich beim Standesamt zustimmen.
Für die Vaterschaftsanerkennung fallen keine Kosten an.