Allgemeine Informationen
Das Burghauser Sozialamt informiert und berät einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeit Wohngeld oder einen Lastenzuschuss zu beantragen.
Ein Lastenzuschuss ist Wohngeld, das Eigentümern von Immobilien unterstützt, die ihre Wohnkosten nicht alleine aufbringen können.
Kontakt
Sozialamt
Stadtplatz 112
Raum E 02
Anfahrt/Routenplaner
Elisabeth Rummert
T. +49 8677 887-152
elisabeth.rummert@burghausen.de
Anna Wimmer
T. +49 8677 887-182
anna.wimmer@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags
Nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Einen Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss können Burghauser Bürgerinnen und Bürger beantragen, die entweder zu Miete wohnen oder eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus bewohnen.
Wer sich nicht sicher ist, ob er zu dem förderwürdigen Personenkreis zählt, stellt einen Wohngeldantrag. Diesen Antrag berechnet das Team des Sozialamtes dann individuell.
Für einen Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss benötigen Antragstellerinnen oder Antragsteller folgende Unterlagen:
- alle Einkommensnachweise der Personen, die in der Wohnung leben
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung
- Verdienstbescheinigung aller Arbeitgeber
- Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
- Behindertenausweis (falls vorhanden)
Um Wohngeld oder einen Lastenzuschuss zu erhalten, stellen die Bürgerinnen und Bürger einen Antrag im Landratsamt Altötting. Das Antragsformular ist auch im Burghauser Sozialamt erhältlich.
Auf Wunsch leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts den ausgefüllten Antrag an das Landratsamt Altötting weiter.