Gibt es ein Recht auf Gemeinwohl? Vortrag mit Dr. Markus Schütz
Menschliche Gemeinschaften bedürfen gemeinsamer Ziele, um die Solidarität ihrer Mitglieder zu aktivieren und einen inneren Zusammenhalt herzustellen; dieses gemeinsame Ziel heißt seit jeher „Gemeinwohl“. Deshalb gilt die Förderung des Gemeinwohls als die umfassendste aller Zielvorgaben der Politik, als der gemeinsame Nenner aller politischen Anstrengungen. Das Grundgesetz enthält zwar keinen vollständigen, abgeschlossenen Plan des Gemeinwohles, im Verfassungstext werden aber an drei Stellen umfangreiche Zielvorstellungen formuliert.
frei (mit Voranmeldung)