Manchmal sind es kleine Dinge, die Seniorinnen und Senioren Schwierigkeiten bereiten: Vorhänge abnehmen, waschen und wieder aufhängen, den Rasen mähen oder ähnliches. Manche müssen sich auch die Frage stellen, wie sie zum Arzt, ins Impfzentrum oder zu ihrem Physiotherapeuten kommen?
In Burghausen lassen sich für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die zu Hause leben, viele Hilfs- und Entlastungsangebote finden: Von Mahlzeitdiensten, über ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bis hin zu Fahrdiensten für Seniorinnen und Senioren. Darüber hinaus ergänzen überregionale Organisationen wie die Johanniter oder das Bayerische Rote Kreuz die Hilfs- und Entlastungsangebote.
Wer sich nicht mehr zutraut, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, kann seinen letzten Lebensabschnitt in einem der drei Burghauser Alten- und Pflegeheime verbringen und bleibt dennoch in seiner Heimat.
Aber auch pflegende Angehörige finden eine Vielzahl von Organisationen und Einrichtungen in Burghausen und im Landkreis, die ihnen mit Rat und Unterstützung zur Seiten stehen.
Sie sind nicht mehr so mobil oder können sich Ihre Mahlzeiten nicht mehr selbstständig zubereiten? Sie möchten sichergehen, dass Sie jederzeit Hilfe holen können, wenn Sie zu Hause stürzen? Für genau diese Fälle gibt es eine Vielzahl an Hilfestellungen und Unterstützung, die Sie nutzen können.
Neben bundesweiten Anbietern finden sich auch in der Stadt Burghausen Dienstleister, deren Angebote Sie in Anspruch nehmen können.
Die Bürgerinsel Burghausen setzt sich für Seniorinnen und Senioren ein, die Unterstützung im Haushalt benötigen, indem sie versucht, Hilfskräfte für anfallende Arbeiten zu vermitteln.
Kontakt
Bürgerinsel Burghausen
Prießnitzstraße 1
84489 Burghausen
T.+49 8677 887-561
info@buergerinsel.de
www.buergerinsel.de
Haus- und Mobilnotruf
Ob Haus- oder Mobilnotruf – wer allein zu Hause lebt und befürchtet in eine Notlage zu geraten, kann sich mit einem Hausnotrufsystem beziehungsweise einem Mobilnotrufsystem ausrüsten. Die Geräte bieten Ihnen die Sicherheit, bei Bedarf schnell Hilfe rufen zu können. Anbieter wie das Bayerische Rote Kreuz oder die Johanniter-Unfall-Hilfe stehen Ihnen für weitere Informationen und Beratung zur Verfügung.
www.johanniter.de
www.kvaltoetting.brk.de
Mahlzeitdienste
Wer nicht mehr in der Lage ist, sich selbst täglich eine warme Mahlzeit zuzubereiten, kann sich Essen auf Rädern liefern lassen. Weitere Informationen über Mahlzeitdienste hält das Landratsamt Altötting bereit.
Mahlzeitdienste | Landratsamt Altötting (lra-aoe.de)
Kontakt
BRK-Kreisverband Altötting
Soziale Dienste (Essen auf Rädern, Hausnotruf, Fahrdienst, ambulante Pflege, Haushaltshilfen, Psychosoziale Krebsnachsorge, Fachstelle für pflegende Angehörige etc.)
Georgenstraße 20
84568 Altötting
T. +49 8671 5066-20
sozialedienste@kvaltoetting.brk.de
Wer im Alter noch fit und gesund ist, wohnt natürlich im eigenen Zuhause. Doch auch mit gesundheitlichen Einschränkungen ist ein Umzug nicht zwingend notwendig. Dafür reicht es oftmals kleine Umbauten vorzunehmen, die den Seniorinnen und Senioren Sicherheit und Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden bieten.
Reichen auch diese Maßnahmen nicht mehr aus, besteht die Möglichkeit des „Betreuten Wohnens“. Der Begriff „Betreutes Wohnen“ umschreibt in der Regel barrierefreie, seniorengerechte Wohnanlagen mit der Möglichkeit, zusätzliche Leistungsangebote auf Abruf beanspruchen zu können. Nutzerinnen und Nutzer, die betreut wohnen, sind noch weitestgehend selbstständig.
Welche Wohnmöglichkeiten sich pflegebedürftigen Menschen bieten, die nicht mehr zu Hause leben können, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Dabei spielen natürlich die Bedürfnisse und der Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person die entscheidende Rolle.
Zu Wohnberatung für Senioren informieren das Landratsamt Altötting sowie das BRK Altötting.
Kontakt
Heilig-Geist-Spital
BRK-Senioren
Mautnerstraße 250a
84489 Burghausen
T. +49 8677 9686-0
www.kvaltoetting.brk.de
AWO Zentrum
Georg-Schenk-Haus
Wackerstraße 20
84489 Burghausen
T. +49 8677 9789-0
www.sz-bur.awo-obb-senioren.de
Pflegeresidenz Amalia Burghausen
Krankenhausstraße 14A
84489 Burghausen
T. +49 800 306 550 02
Amalia Pflegedienst
Werden Sie oder ein Angehöriger von Ihnen pflegebedürftig, stehen viele Entscheidungen an. Es empfiehlt sich immer, sich ausführlich zu informieren und beraten zu lassen, damit Sie oder Ihr Familienmitglied tatsächlich die Pflege erhält, die notwendig ist.
Grundsätzlich unterscheidet der Pflegebereich zwei Arten von Pflege: die Grundpflege und die Behandlungspflege.
Die Grundpflege umfasst Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu zählen beispielsweise
- Körperwäsche
- Mundpflege
- Haar- und Hautpflege
- Aus- und Ankleiden
- Hilfe beim Essen
- Hilfe bei Bewegung
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen der Krankenversicherung. Diese Leistungen verordnen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Dazu zählen beispielsweise
- Blutzucker messen
- Medikamente geben
- Wunden versorgen
- Katheder legen und wechseln
- Kompressionsstrümpfe anziehen
- Injektionen verabreichen
In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Pflege.
Ambulante (häusliche) Pflege
Wer ambulante Pflege beansprucht, wohnt weiterhin in seinem bisherigen Umfeld. Angehörige, Nachbarn, Freunde oder ein professioneller ambulanter Pflegedienst erbringt die notwendigen Pflegeleistungen. Ambulante Pflege lässt sich mit der Tagespflege kombinieren.
Ambulante Pflege können Menschen beanspruchen, die
- pflegebedürftig sind - unabhängig von ihrem Alter
- kurzzeitig erkrankt sind
- chronisch krank sind
- eine Behinderung haben.
In Burghausen gibt es mehrere Anbieter für ambulante Pflege.
Verhinderungspflege
Kann ein pflegebedürftiger Mensch vorübergehend nicht wie gewohnt versorgt werden, kann er eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Einer pflegebedürftigen Patientin oder einem Patienten steht jedes Jahr ein Budget für die Verhinderungspflege von der Pflegeversicherung für die Dauer von bis zu sechs Wochen zu.
Eine Verhinderungspflege können Menschen beanspruchen, die
- pflegebedürftig sind - unabhängig von ihrem Alter
- chronisch krank sind
- eine Behinderung haben.
In Burghausen gibt es mehrere Anbieter, die Verhinderungspflege übernehmen.
Tagespflege
Tagespflegeeinrichtungen bieten pflegebedürftigen Menschen tagsüber Hilfe und Unterstützung. Zumeist besuchen pflegebedürftige Menschen die Tagespflege, deren Angehörige nur zeitweise die Pflege übernehmen können. Die Tagespflege entlastet pflegende Angehörige.
Viele Tagespflegeeinrichtungen erweitern ihre Betreuung durch Bewegungs- und Beschäftigungsangebote. Die Absprache, wann eine pflegebedürftige Person die Tagespflege besucht, erfolgt individuell.
Eine Tagespflege können Menschen beanspruchen, die
- pflegebedürftig sind - unabhängig von ihrem Alter
- chronisch krank sind
- eine Behinderung haben.
In Burghausen gibt es mehrere Anbieter, die Tagespflegeangebote machen.
Kurzzeitpflege
Für pflegebedürftige Menschen kommt dann eine Kurzzeitpflege in Betracht, wenn sie beispielsweise nach längerer Krankheit noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Die Kurzzeitpflege bietet sich auch an, wenn die pflegebedürftige Person beispielsweise auf einen Platz in einem Pflegeheim oder einer Rehabilitation wartet. In der Regel organisiert der Soziale Dienst im Krankenhaus pflegebedürftigen Personen einen Kurzzeitpflegeplatz.
Pflegebedürftigen Personen steht jedes Jahr für einen Aufenthalt in einer stationären Einrichtung ein Budget zur Verfügung, das den Zeitraum von maximal acht Wochen Kurzzeitpflege abdeckt.
Vollstationäre Pflege
Ist die ambulante oder teilstationäre Pflege keine Option mehr, gibt es noch die Möglichkeit, eine vollstationäre Pflege zu beanspruchen. Neben der pflegerischen Versorgung bieten die Einrichtungen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern auch verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten an.
Eine vollstationäre Pflege können Menschen beanspruchen, die
- pflegebedürftig sind - unabhängig von ihrem Alter
- chronisch krank sind
- eine Behinderung haben
- eine palliative Versorgung benötigen.
Eine ausführliche Beratung rund um das Thema Pflege bietet das Landratsamt Altötting an. Hier gibt es seit einiger Zeit eine zentrale Beratungsstelle.
Kontakt
Landratsamt Altötting
Pflegestützpunkt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Jürgen Jordan
T. +49 8671 502235
Irene Brückner
T. +49 8671 502282
Katrin Krumbachner
T. +49 8671 502207
beratung-aoe@bezirk-oberbayern.de
Pflegestützpunkt | Landratsamt Altötting (lra-aoe.de)
In der Stadt Burghausen gibt es insgesamt drei Pflegeheime.
Heilig-Geist-Spital
BRK-Senioren
Mautnerstraße 250a
84489 Burghausen
T. +49 8677 9686-0
info@shburghausen.brk.de
www.kvaltoetting.brk.de
AWO Zentrum
Georg-Schenk-Haus
Wackerstraße 20
84489 Burghausen
T. +49 8677 9789-0
www.sz-bur.awo-obb-senioren.de
Kontakt & Anfahrt | AWO-Seniorenzentrum Georg-Schenk-Haus (awo-obb-senioren.de)
Pflegeresidenz Burghausen im ZesS
Krankenhausstraße 14A
84489 Burghausen
T. +49 8677 9162-0
sekretariat@zess-burghausen.de
zess-burghausen.de
Im Landkreis Altötting ist das Bayerische Rote Kreuz (BRK) mit der Fachstelle für pflegende Angehörige betraut. Das Team unterstützt pflegende Angehörige und klärt über entlastende Angebote bei häuslicher Pflege und Demenz auf. Darüber hinaus hat die Fachstelle die Aufgabe, zu gesetzlichen Leistungen zu beraten, um so die langfristige Versorgung der pflegebedürftigen Person zu Hause zu ermöglichen.
Wer mit der Fachstelle in Kontakt treten möchte oder weiterführende Informationen sucht, wendet sich telefonisch an das Team oder besucht die regelmäßigen Angehörigentreffen, die jeweils am ersten Montag im Monat stattfinden.
Fachstelle für pflegende Angehörige - BRK Altötting
In Burghausen stehen der BRK-Kreisverband Altötting sowie die BRK-Service und -Beratungsstelle Burghausen für die Beratung pflegender Angehöriger zur Verfügung.
Kontakt
BRK-Kreisverband Altötting
Soziale Dienste
Uschi Jetzelsperger
Georgenstraße 20
84503 Altötting
T. +49 8671 5066-20
www.kvaltoetting.brk.de
BRK-Service und -Beratungsstelle Burghausen
Wackerstraße 41
84489 Burghausen
T. +49 8677 668 12 20
www.kvaltoetting.brk.de
In Deutschland leben derzeit etwa 1,5 Millionen Frauen und Männer mit einer Demenz. Hinweise auf eine Demenzerkrankung zeigen sich beispielsweise durch
- die beeinträchtigte Fähigkeit, sich Dinge zu merken
- die beeinträchtigte Aufmerksamkeit, sich auf eine Sache zu konzentrieren
- die beeinträchtigte Sprache, sich schriftlich und mündlich zu verständigen beziehungsweise auch den Gesprächspartner oder die Gesprächspartnerin zu verstehen
- das beeinträchtigte Denkvermögen und die beeinträchtigte Auffassungsgabe
- die beeinträchtigte Orientierung, sich örtlich und zeitlich zurechtzufinden
Menschen, die unter einer Demenz leiden, haben zunehmend Schwierigkeiten, alltägliche Tätigkeiten zu meistern. Die geistigen Einschränkungen führen in vielen Fällen auch zu Verhaltensveränderungen.
Die Ursache für eine Demenz sind in den meisten Fällen auf die Erkrankung des Gehirns zurückzuführen. Dabei nimmt die Zahl der Nervenzellen des Gehirns allmählich ab. Alzheimer ist die häufigste Form von Demenz. Aber auch Tumore, Infektionen und Verletzungen des Gehirns oder des Kopfes können eine Demenz auslösen.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft betreut das Alzheimertelefon. Hier können Betroffene, Angehörige und Helfer anrufen, um Fragen auf ihre Antworten rund um eine Demenzerkrankung zu erhalten.
T. +49 1803 17 10 17 (Servicenummer)
T. +49 30 259 3795 14 (Festnetznummer)
Im Landkreis Altötting gibt es verschiedene Angebote, die speziell auf Menschen mit Demenz zugeschnitten sind. Ausführlich informiert das Landratsamt Altötting über die Veranstaltungen. Hier findet sich auch ein Link zum Wegweiser Demenz, der viele hilfreiche Informationen und Tipps bereithält.
Demenz | Landratsamt Altötting (lra-aoe.de)
Wegweiser Demenz - Startseite (wegweiser-demenz.de)
Darüber hinaus existiert seit mehreren Jahren im Landkreis Altötting ein Netzwerk Demenz, das im AWO-Mehrgenerationenhaus Altötting angegliedert ist. Die Bürgerinsel Burghausen ist Teil dieses Netzwerks. Wer Fragen dazu hat, kann sich an die Bürgerinsel Burghausen wenden.
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Bürgerinsel Burghausen
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09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
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Mittwoch
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Donnerstag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
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Freitag
geschlossen
Im Haus der Familie findet jeden ersten Mittwoch im Monat eine Selbsthilfegruppe zum Thema Demenz statt. Ansprechpartner ist Georg Prantl. Interessierte erreichen Ihn unter T. +49 8677/64986.
Vorsorge ist ein Thema, das viele Menschen gerne vermeiden. Natürlich setzt sich niemand gerne mit folgenschweren Unfällen, Krankheiten oder dem Tod auseinander. Dennoch empfiehlt es sich, alle wichtigen Angelegenheiten und möglichen Notsituationen klar zu regeln. Dadurch gestaltet man seinen letzten Lebensabschnitt nach seinen eigenen Wünschen und verschafft gleichzeitig den Angehörigen im Falle eines Unfalls, einer schwerwiegenden Erkrankung und im Todesfall Klarheit.
Grundsätzlich gibt es für die Vorsorge folgende Dokumente:
- die Vorsorgevollmacht
- die Betreuungsverfügung
- die Patientenverfügung
- das Testament und den Erbvertrag
- die Bestattungsverfügung
Vorsorgevollmacht
Ob durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit – ist ein Mensch nicht mehr selbst in der Lage, Erklärungen abzugeben oder seinen Willen zu schildern, ist es gut, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine andere Vertrauensperson vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten zu regeln. Eine Vorsorgevollmacht lässt sich auch auf mehrere Personen übertragen.
Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht schriftlich zu fixieren und notariell beglaubigen zu lassen. Eine rechtliche Beratung hilft bei Fragen weiter.
Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie über das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter dem Stichwort Vorsorge.
Betreuungsverfügung
Kann ein kranker oder pflegebedürftiger Mensch seine Angelegenheiten wegen seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung beziehungsweise Behinderung nicht mehr regeln, kann eine Betreuungsverfügung zum Tragen kommen. Das gilt auch, wenn die Person ihre Angelegenheiten nur teilweise regeln kann.
Mit Hilfe einer Betreuungsverfügung können Sie im Vorfeld bestimmen, wer die anfallenden Aufgaben und Entscheidungen übernehmen soll. Das kann beispielsweise die gesundheitliche Versorgung und die Verwaltung des Vermögens betreffen.
Es empfiehlt sich, die Betreuungsverfügung schriftlich zu fixieren. Eine rechtliche Beratung hilft bei Fragen weiter.
Weitere Informationen zur Betreuungsverfügung erhalten Sie über das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter dem Stichwort Betreuungsverfügung.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, ob beziehungsweise welche medizinische Behandlung Sie im Krankheitsfall wünschen. Die Patientenverfügung kommt dann zum Tragen, wenn die erkrankte Person ihren eigenen Willen nicht mehr äußern und keine Entscheidungen mehr treffen kann.
Eine Patientenverfügung hält unter anderem fest
- die Spende der Organe
- der Umfang der wiederbelebungs- und lebenserhaltenden Maßnahmen
- die Entbindung von der Schweigepflicht
Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung schriftlich zu fixieren und notariell beurkunden zu lassen. Eine rechtliche Beratung hilft bei Fragen weiter.
Weitere Informationen zur Betreuungsverfügung erhalten Sie über das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter dem Stichwort Patientenverfügung.
Testament und Erbvertrag
Wer seinen Nachlass regeln möchte, erstellt ein Testament oder einen Erbvertrag. Liegt im Todesfall kein Testament oder Erbvertrag vor, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Ein Testament muss den Vor- und Zunamen der Verfasserin oder des Verfassers, das Datum und den Ort sowie ihre/seine eigenhändige Unterschrift beinhalten. Wer möchte, kann sein Testament von einer Notarin oder einem Notar aufsetzen lassen. Ein Testament kann zu Hause, bei einer Notarkanzlei oder dem Amtsgericht aufbewahrt werden.
Wer mit Hilfe eines Erbvertrags sein Vermögen regeln will, muss eine Notarin oder einen Notar hinzuziehen. Ein Erbvertrag regelt normalerweise den Nachlass einer verstorbenen Person wie ein Testament.
Fragen rund um das Testament oder den Erbvertrag beantworten Anwalts- und Notarkanzleien.
Weitere Informationen zu Testament und Erbvertrag erhalten Sie über das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter den Stichworten Testament und Erbvertrag.
Bestattungsverfügung
Die Vorsorge für den eigenen Todesfall regelt alle Einzelheiten der Bestattung einer verstorbenen Person. Mit einer Bestattungsverfügung entlasten Verstorbene ihre Angehörigen, indem sie darin ihren Willen formulieren, welche Art der Bestattung und welchen Ablauf sie sich wünschen.
Es empfiehlt sich die Bestattungsverfügung schriftlich zu fixieren.
Die Bürgerinsel Burghausen bietet zu vielen dieser Themen mehrmals im Jahr Workshops beziehungsweise Beratung an. Interessierte wenden sich direkt an die Bürgerinsel.
Kontakt
Bürgerinsel Burghausen
Prießnitzstraße 1
84489 Burghausen
T. +49 8677 887-561
info@buergerinsel.de
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Öffnungszeiten:
Montag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
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Es ist oftmals der größte Wunsch von unheilbar kranken Menschen, die letzte Zeit ihres Lebens möglichst ohne Schmerzen und würdevoll verbringen zu können. Möglich sollen das die Palliativversorgung und die Hospizversorgung machen.
Die Palliativversorgung
Eine Palliativversorgung heilt keine Erkrankungen, sondern lindert die Symptome, die den Patienten belasten. Dazu zählen beispielsweise Schmerzen, Schlafstörungen, Müdigkeit, Kraftlosigkeit, Übelkeit und Atembeschwerden. Auch die seelische Begleitung von unheilbar kranken Menschen zählt zur Palliativversorgung.
Die Palliativversorgung ist speziell darauf ausgerichtet, den betroffenen Menschen in der verbleibenden Zeit noch Lebensqualität zu sichern.
Eine Palliativversorgung kann ambulant und stationär stattfinden. Palliativ-Ärzte und -Pflegekräfte betreuen die Schwerstkranken. Manchmal begleiten auch ehrenamtliche Helfer, Psychologen und Seelsorger die schwerstkranken Patienten in der verbleibenden Zeit.
In Burghausen informiert die Bürgerinsel über die Rahmenbedingungen einer Palliativversorgung.
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Die Hospizversorgung
Hospize begleiten Sterbende in ihrem letzten Lebensabschnitt. Hospize schaffen für unheilbar kranke Menschen und ihre Angehörigen eine häusliche Atmosphäre und betreuen die Schwerkranken medizinisch und pflegerisch. Zu dem betreuenden Team gehören unter anderem Ärzte, Pfleger, Seelsorger und ehrenamtliche Begleiter.
Geschulte Hospizhelferinnen und -helfer begleiten schwerstkranke und sterbende Menschen auch ambulant. Dafür suchen sie die Betroffenen zu Hause, in der Klinik oder im Pflegeheim auf.
Der Hospizverein im Landkreis Altötting berät schwerstkranke Menschen und Angehörige in allen Fragen rund um eine ganzheitliche, individuelle Betreuung und Begleitung. Das Team des Hospizvereins berät seine Klientinnen und Klienten zudem über die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und ähnliches.
Kontakt
Hospizverein im Landkreis Altötting e.V.
Herzog-Arnulf-Straße 10
84503 Altötting
T. +49 8671 884616 oder 0175 4122 467
info@hospziverein-aoe.de
www.hospizverein-aoe.de