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Allgemeine Informationen

Das Wahlamt organisiert und führt allgemeine Wahlen sowie Volksbegehren und Volksentscheide durch.

Ferner stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Wunsch Wahlscheine aus. Wahlscheine benötigen die Bürgerinnen und Bürger, die sich per Briefwahl an einer Wahl beteiligen wollen. Zusammen mit dem Wahlschein erhalten sie die Briefwahlunterlagen.

Ein Wahlschein ist auch notwendig, wenn Wählerinnen oder Wähler nicht in dem Wahllokal wählen möchten, das auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist, sondern in einem anderen Wahllokal im jeweiligen Wahlkreis.

Wer einen Wahlschein beantragt, kann das über das Bürgerserviceportal der Stadt Burghausen erledigen oder die Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung ausfüllen und sie dem Wahlamt zukommen lassen. Dafür muss die Antragstellerin oder der Antragsteller jeweils die Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer angeben.

Sprechen Sie im Burghauser Wahlamt persönlich vor, händigen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Unterlagen persönlich aus. Wer den Antrag online oder schriftlich stellt, erhält den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Post.

Darüber hinaus stellt das Burghauser Wahlamt Eintragungsscheine für Volksbegehren aus. Einen Eintragungsschein brauchen Sie, wenn Sie sich an einem Volksbegehren beteiligen wollen und sich nicht in die Listen am Ort Ihrer Hauptwohnung, sondern in einer anderen Gemeinde in Bayern eintragen möchten.

Einen Eintragungsschein können Sie per Formular beantragen. Den Eintragungsschein erhalten Sie per Post zugesandt.

Eine telefonische Beantragung des Wahlscheins und des Eintragungsscheins ist nicht möglich.

Links

Ihre Briefwahlunterlagen können Sie über das Bürgerserviceportal online anfordern

Kontakt

Wahlamt
Stadtplatz 110
Anfahrt/Routenplaner
T. +49 8677 887-160 bis -165
meldeamt@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Öffnungszeiten am Wahlwochenende
Freitag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag
8:00 Uhr bis 15:00 Uhr