Löwenstatue vor blau-weißem Himmel © Hans Mitterer

Allgemeine Informationen

Das Burghauser Passamt ist zuständig für die Ausstellung von Personaldokumenten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten die Anträge für Personalausweise und Reisepässe deutscher Staatsangehöriger sowie eID-Karten für Unionsbürger und leiten sie an die Bundesdruckerei zur Produktion weiter.

In der Regel dauert es mehrere Wochen, bis die Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Personalausweis oder Reisepass erhalten.

Wer dringend einen Reisepass oder Personalausweis benötigt, wendet sich an das Burghauser Passamt. Unter gewissen Voraussetzungen stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurzfristig vorläufige Dokumente aus.

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Eine Verlängerung und/oder Aktualisierung sowie die Änderung des Wohnorts ist nicht mehr möglich.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe werden aber nicht ungültig; sie können weiterhin bis zum Ablaufdatum verwendet werden.
Für Kinder ist deshalb seit 01.01.2024 ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen sofern die Ausstellung gewünscht ist.

Für alle Arten von Personaldokumenten müssen die Antragstellerinnen oder Antragsteller zwingend persönlich im Passamt erscheinen. Kinder unter 16 Jahren (18 Jahre beim Reisepass) müssen von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden.

Planen Sie eine Reise, empfiehlt das Burghauser Passamt dringend, die aktuellen Einreisebestimmungen zu beachten. Informationen dazu bietet das Auswärtige Amt.

Kontakt

Passamt
Stadtplatz 112
Eingang Stadtplatz 110
Anfahrt/Routenplaner
T. +49 8677 887-160 bis 165
meldeamt@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr