Lärmschutzwand

Lärm, Strahlung und Licht in Städten und Gemeinden bringen viele Probleme mit sich: Sie belasten nicht nur die Umwelt, sondern können die Menschen auch gesundheitlich belasten.

Mehr als 70 Prozent der Bevölkerung in Deutschland fühlt sich nach Umfragen durch Lärm belastet. In der Stadt Burghausen regelt eine Lärmschutzverordnung die Belastung durch Lärm. Darüber hinaus hat die Stadt bereits zahlreiche Maßnahmen wie den Bau einer Lärmschutzmauer in der Burgkirchner Straße ergriffen, um den Geräuschpegel im Stadtgebiet zu verringern. Um ihre Einwohnerinnen und Einwohner vor zu hoher Lärmbelastung zu schützen, arbeitet die Stadt kontinuierlich an weiteren Überlegungen und Maßnahmen.

Eine Vielzahl an Mobilfunkanlagen, elektrischen Haushaltsgeräten, Computer, Radaranlagen, Hochspannungsleitungen oder Transformatoren erzeugen elektromagnetische Felder. Damit diese keine gesundheitlichen Schäden verursachen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Regelungen geschaffen.

Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung sind Hoch- und Niedrigfrequenzanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass sie den gesetzlichen Grenzwerten der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen.

Auch normales Licht ist eine Form von elektromagnetischer Strahlung. Lichtquellen können belästigen und unterliegen deshalb auch bestimmten Regelungen. Bei Belästigungen durch Licht gibt das Burghauser Umweltamt Auskunft und stellt gegebenenfalls Kontakt zu den Energieversorgungsunternehmen her. Für die Beurteilung, ob beziehungsweise wie sehr das Licht belästigt, zieht das Team des Umweltamtes die Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) heran.

Die Stadt Burghausen beteiligt sich regelmäßig an Aktionen gegen Luftverschmutzung wie an der weltweiten Aktion Earth Hour, um für das Klima Licht zu sparen. Dafür schaltet die Stadt an einem Tag im Jahr die Beleuchtung der weltlängsten Burg aus. Auch der Campus Burghausen engagiert sich an der Klimaaktion Earth Hour.

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